Die Abgeordneten des Landtags haben von ihrem Budgetrecht Gebrauch gemacht und den Haushalt des Landes Sachsen-Anhalt für 2023 beschlossen. Der Landeshaushalt umfasst ein Gesamtvolumen von 13,8 Milliarden Euro.
Die Landesregierung hat einen Finanzplan für den Landeshaushalt 2023 aufgestellt und diesen nun im Novemberplenum vorgestellt. Der Entwurf sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von rund 13,5 Milliarden Euro vor.
Im Juni 2022 brachten die Fraktion DIE LINKE und die Landesregierung jeweils einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, der das Landesbesoldungsgesetz in den Fokus rückt. Dazu fand nun eine Anhörung im Finanzausschuss statt.
13,5 Milliarden Euro stehen auf der Einnahmen- und Ausgabenrechnung der Landesregierung für 2022. Der Entwurf des Haushalts wurde mit den Änderungen aus den Ausschüssen von der Mehrheit der Abgeordneten gebilligt.
Das Parlament kam am 7. März 2022 zusammen, um den Haushalt für das Jahr 2022 in Erster Beratung zu diskutieren. Etwa 13,575 Milliarden Euro stehen auf der Einnahmen- und Ausgabenrechnung der Landesregierung.
Der Landtag hat mit Mehrheit einen Nachtragshaushalt 2021 sowie die Schaffung eines „Sondervermögens Corona“ beschlossen. Insgesamt werden 2,7 Milliarden Euro als neue Kredite aufgenommen, um die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen.
Die Landesregierung brachte ein Nachtragshaushaltsbegleitgesetz 2021 in den Landtag ein. Einer der wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs ist die Einrichtung des Sondervermögens „Corona“ mit einem Volumen von 1,95 Milliarden Euro.
Mit einem Bündel an Maßnahmen will die Fraktion DIE LINKE die wirtschaftliche Zukunft Sachsen-Anhalts sichern und die Folgen der Pandemie abmildern. Über das von ihr geforderte Sondervermögen wird im Finanzausschuss weiter beraten.
Zur Bekämpfung der Corona-Folgen hat die Bundesregierung einen kommunalen Solidarpakt 2020 beschlossen. Davon profitieren auch die Gemeinden in Sachsen-Anhalt. Der Landtag hat dazu die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen.