Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am Vormittag über einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 beraten. Damit soll die Finanzierung des Corona-Sondervermögens abgesichert werden. In diesem Jahr betrifft das 150 Millionen Euro, die unter Anwendung der Ausnahmeregelung der Schuldenbremse für Notlagen über Kredite finanziert werden sollen. Außerdem hat der Landtag dem Antrag der Landesregierung zur Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 18 Abs. 5 Landeshaushaltsordnung für das Haushaltsjahr 2023 zugestimmt.
Bisher war geplant, das Corona-Sondervermögen aus kreditfinanzierten Rücklagen zu finanzieren. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entspricht das nicht mehr den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Die Landesregierung hat daher einen Gesetzentwurf eingebracht, um eine neue gesetzliche Grundlage für das Sondervermögen zu schaffen. Geplant ist, die Gelder jetzt jedes Jahr einzeln als Kredit aufzunehmen und nicht mehr für den gesamten Zeitraum. Damit das möglich ist, muss der Landtag eine Notlage feststellen.
60 Maßnahmen, zwei Milliarden Euro
Vor zwei Jahren hatten die Abgeordneten im Landtag das Sondervermögen beschlossen. Damit sollen die Folgen der Pandemie über mehrere Jahre abgefedert werden. Der Maßnahmenkatalog besteht aus 60 unterschiedlichen Projekten und umfasst kapp 2 Milliarden Euro. Zu den Projekten gehören beispielsweise die Digitalisierung an Hochschulen, die Förderung der Tourismuswirtschaft und Investitionen in Krankenhäuser und Schulen.
Welche weiteren Maßnahmen und Projekte das Paket umfasst, lesen Sie hier. Außerdem finden Sie in unserem Videoarchiv aus dem Jahr 2021 die einzelnen Debattenbeiträge.
Gesetzentwurf in Ausschuss überwiesen
Nach der ersten Beratung im Landtag haben die Abgeordneten den Gesetzentwurf der Landesregierung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen. Dort wird er in den nächsten Tagen beraten. Am Donnerstag soll er im Plenum beschlossen werden. Dem Antrag zur Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation wurde mehrrheitlich zugestimmt.