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Plenarsitzung

Gutachten

Nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt vom 19. Juni 2008 (GVBl. LSA S. 242) und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 2015 (BVerwG 7 C 2.14) sind die im Auftrag von Fraktionen und Abgeordneten des Landtages gefertigten Ausarbeitungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes (GBD), soweit diese nicht im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren erstellt wurden, zu veröffentlichen.

Nach Ablauf der Schutzfrist (ein Monat) werden die Ausarbeitungen auf der Internetseite des Landtags veröffentlicht.

Die Ausarbeitungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes beim Landtag von Sachsen-Anhalt sind urheberrechtlich geschützt. Die weitere Verarbeitung, Verbreitung oder Veröffentlichung  auch auszugsweise  ist nur unter Angabe der Quelle zulässig. Jede Form der kommerziellen Nutzung ist untersagt.

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