Die Landesregierung brachte ein Nachtragshaushaltsbegleitgesetz 2021 in den Landtag ein. Einer der wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs ist die Einrichtung des Sondervermögens „Corona“ mit einem Volumen von 1,95 Milliarden Euro.
Mit einem Bündel an Maßnahmen will die Fraktion DIE LINKE die wirtschaftliche Zukunft Sachsen-Anhalts sichern und die Folgen der Pandemie abmildern. Über das von ihr geforderte Sondervermögen wird im Finanzausschuss weiter beraten.
Zur Bekämpfung der Corona-Folgen hat die Bundesregierung einen kommunalen Solidarpakt 2020 beschlossen. Davon profitieren auch die Gemeinden in Sachsen-Anhalt. Der Landtag hat dazu die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen.
Laut Steuerschätzung vom September 2020 habe Sachsen-Anhalt bis 2024 mit pandemiebedingten Ausfällen in Höhe von 3,152 Milliarden Euro zu rechnen, befindet die Fraktion DIE LINKE. Sie forderte in einem Antrag einen Nachtragshaushalt.
Mit einem kommunalen Solidarpakt wollen Bund und Länder die krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuern pauschal ausgleichen. Zu diesem Zweck brachte die Landesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf ein.
Ein von der AfD-Fraktion eingebrachter Gesetzentwurf hat zum Ziel, die automatisch erfolgende Anpassung der Abgeordnetenentschädigung an die Entwicklung der Bruttoeinkommen von abhängig Beschäftigten abzuschaffen.
Mit der neuerlichen Parlamentsreform vom Februar 2020 trat ein Aspekt der parlamentarischen Arbeit in Kraft, der diese in ihren gewohnten Bahnen beeinflussen könnte: die Öffentlichmachung der Ausschusssitzungen im Landtag.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat nach intensiven Beratungen das Gesetz zum Nachtragshaushalt verabschiedet. Es war zur Abfederung der Corona-Folgen notwendig geworden. Außerdem werden die Personalratswahlen der Landesbediensteten verschoben.
Die Mitglieder des Landtags haben in der 45. Sitzungsperiode des Parlaments mit einiger Verspätung den Haushalt für die Jahre 2020 und 2021 verabschiedet. Rund 11,9 bzw. 12,4 Milliarden Euro stehen auf der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.