Laut Steuerschätzung vom September 2020 habe Sachsen-Anhalt bis 2024 mit pandemiebedingten Ausfällen in Höhe von 3,152 Milliarden Euro zu rechnen, befindet die Fraktion DIE LINKE. Sie forderte in einem Antrag einen Nachtragshaushalt.
Mit einem kommunalen Solidarpakt wollen Bund und Länder die krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuern pauschal ausgleichen. Zu diesem Zweck brachte die Landesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf ein.
Ein von der AfD-Fraktion eingebrachter Gesetzentwurf hat zum Ziel, die automatisch erfolgende Anpassung der Abgeordnetenentschädigung an die Entwicklung der Bruttoeinkommen von abhängig Beschäftigten abzuschaffen.
Mit der neuerlichen Parlamentsreform vom Februar 2020 trat ein Aspekt der parlamentarischen Arbeit in Kraft, der diese in ihren gewohnten Bahnen beeinflussen könnte: die Öffentlichmachung der Ausschusssitzungen im Landtag.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat nach intensiven Beratungen das Gesetz zum Nachtragshaushalt verabschiedet. Es war zur Abfederung der Corona-Folgen notwendig geworden. Außerdem werden die Personalratswahlen der Landesbediensteten verschoben.
Die Mitglieder des Landtags haben in der 45. Sitzungsperiode des Parlaments mit einiger Verspätung den Haushalt für die Jahre 2020 und 2021 verabschiedet. Rund 11,9 bzw. 12,4 Milliarden Euro stehen auf der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Soll die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Sparkassen in vollem Umfang frei zugänglich dargestellt werden? Ja, meint die Fraktion DIE LINKE in einem Gesetzentwurf, denn es bestehe öffentliches Interesse. Dazu gab es eine Anhörung.
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Landtag beschlossen, die angeschlagene Norddeutsche Landesbank mit knapp 200 Millionen Euro zu unterstützen. Die Oppositionsfraktionen waren gegen den Gesetzentwurf.
Die Landesregierung hat das Haushaltsgesetz für die Jahre 2020 und 2021 in den Landtag eingebracht. Der Haushaltsplan sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 11 884 347 000 Euro (für 2020) und auf 12 397 407 000 Euro (für 2021) vor.