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Plenarsitzung

Geänderte Besoldung im Landesdienst

Im Juni 2022 hatten die Fraktion DIE LINKE und die Landesregierung jeweils einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der das Landesbesoldungsgesetz in den Fokus rückt. Die Gesetzentwürfe wurden seinerzeit in den Finanzausschuss überwiesen. Dieser hatte sich darauf verständigt, am Donnerstag, 15. September 2022, eine Anhörung durchzuführen.

Schülerin kaut fragend und unwissend an ihrem Stift

Die Grundschuljahre sind sehr prägend für Kinder. Wie angemessen ist es in diesem Zusammenhang, Lehrkräfte an Grundschulen ihren Kolleginnen und Kollegen an deren Schulformen finanziell gleichzustellen?

Hintergrund: Die Gesetzentwürfe

Sachsen-Anhalt sei inzwischen das letzte der östlichen Bundesländer, das noch an der niedrigen Einstufung seiner Grundschullehrkräfte festhalte, kritisiert die Fraktion DIE LINKE und brachte einen Gesetzentwurf ein, der zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes führen soll. Grundschullehrkräfte sind bisher in die Besoldungsgruppe A 12 eingestuft. Sie sollen laut Gesetzentwurf ab dem 1. Januar 2023 in die Besoldungsgruppe A 13 eingestuft werden und somit eine gleiche Besoldung erhalten wie alle anderen Lehrkräfte.

Ziel des Gesetzentwurfs der Landesregierung ist die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Landes und der Beamtinnen und Beamten der Gemeinden, der Verbandsgemeinden, der Landkreise und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse durch die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) vom 29. November 2021.

Stimmen auf der Anhörung

Der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt pflegten inhaltlich keine Bedenken gegen den Gesetzentwurf der Landesregierung, erklärte deren Vertreterin Elke Thurmann. Deren Institutionen sprechen sich dafür aus, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die es den Kommunen ermöglicht, ihren Tarifbeschäftigten die Nutzung von Dienstfahrrädern auch im Privaten zu erlauben. So könne man auf kommunaler Ebene dazu beitragen, die Mobilitäts- und Verkehrswende ein bisschen voranzutreiben. Es wird sich zudem dafür ausgesprochen, die Höhe der Wegstreckenentschädigung an die aktuellen Gegebenheiten (hohe Spritpreise) anzupassen. Die Beschäftigten seien nicht mehr bereit und gewillt, private Fahrzeuge für Dienstfahrten zu nutzen, wenn die Entschädigung nicht kostendeckend sei, so Thurmann. Die kommunalen Fuhrparks könnten jedoch auch nicht zeitnah erweitert werden.

Der Schulleitungsverband Sachsen-Anhalt e. V., vertreten durch Katrin Jelitte, nahm zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Stellung. Die diesbezügliche Änderung im Landesbesoldungsgesetz sei längst überfällig. Die Einstufung von Grundschullehrer/innen in Besoldungsgruppe A 13 bzw. E 13 werde eine Motivation sein, dass fertig ausgbeildete Lehrkräfte nicht aus Besoldungsgründen das Land Sachsen-Anhalt verließen, so Jelitte. Lehrende an den Grundschulen legten die Basis dafür, wie Kinder später ihre Fähigkeiten abrufen könnten, sie leisteten eine wichtige Arbeit und diese müsse höher bewertet werden.

Ulrich Stock, erster stellvertretender Landesvorsitzender im dbb,Beamtenbund und Tarifunion Sachsen-Anhalt, begrüßte im Namen seiner Institution die im Gesetzentwurf der Landesregierung geplante Umsetzung des erzielten Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten des Landes. Die amtsangemessene Alimentation müsse sichergestellt sein, auch in Hinblick auf den gebotenen Abstand zur Grundsicherung, wenn am 1. Januar 2023 das sogenannte Bürgergeld eingeführt werde. Vermisst werde im Gesetzentwurf die Erhöhung der Jahressonderzahlung, die seit Jahren gefordert werde. Angeraten werde, die Energiekostenpauschale für Versorgungsempfänger im Gesetzentwurf gleich mitzuverhandeln.

Es seien engagierte Grundschullehrer/innen gewesen, die auch den Anwesenden der Anhörung das Lesen, Schreiben und Rechnen beigebracht hätten, meinte Ingo Doßmann vom Landesverband Sachsen-Anhalt der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zum Gesetzentwurf der Linken. Man sollte diesen Lehrkräften die höhere Eingruppierung nicht verwehren. Ohnehin sei das Land historisch schlecht bei der Unterrichtsversorgung und im Konkurrenzkampf der Länder im Grundschulbereich aufgestellt. Man müsse den Lehrkräften, die die Grundlagen legten, den Job auch finanziell attraktiver machen. Einige der deutschen Länder hätten die Erhöhung schon eingeführt, so Doßmann. In 40 Dienstjahren betrüge der Unterschied zu anderen Lehrkräften rund 250 000 Euro. Da Kinder mit den unterschiedlichsten Lernausgangslagen betreut würden, könne kaum die Rede davon sein, dass es zu wenig wissenschaftliches Fundament in der Ausbildung der Grundschullehrkräfte gebe. Sie seien hingegen überdurchschnittlich in Kooperationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen gefordert.

Um ein vernünftiges Fundament schaffen zu können, seien spezielle Fachkräfte nötig, konstatierte Torsten Wahl, der Vorsitzende des Landesverbands Sachsen-Anhalt im Verband Bildung und Erziehung zum Gesetzentwurf der Linken. In der Grundschule würden die Fundamente für die weitere schulische Laufbahn gelegt. „Gibt es nicht genügend Grundschullehrkräfte, wird das Auswirkungen auf die späteren Klassen haben“, so Wahl. Auch er wies auf den starken Wettbewerb zwischen den Bundesländern hin, was die Erhöhung der Eingruppierung rechtfertige.

Wie es weitergeht

Im Anschluss an die Anhörung hat sich der Ausschuss für Finanzen darauf verständigt, die Behandlung der beiden Gesetzentwürfe und die Auswertung der Anhörung in der Oktober-Sitzung wieder auf die Tagesordnung zu setzen.