Viele Entscheidungen, die vom Rat der Europäischen Union und vom Europäischen Parlament in Brüssel und Straßburg getroffen werden, wirken sich auch auf Sachsen-Anhalt aus. Es liegt daher im Interesse des Landtags, über EU-Gesetzgebungsprozesse informiert zu sein und – im Rahmen seiner Möglichkeiten – daran mitzuwirken.
Kontakt- und Informationsstelle des Landtags
Seit 2016 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt eine Kontakt- und Informationsstelle in Brüssel. Diese beobachtet, analysiert und berichtet monatlich über aktuelle EU-Gesetzesvorhaben, die für den Landtag relevant sind, und informiert über Fördermaßnahmen und Programme auf europäischer Ebene. Als erste Anlaufstelle für die Aktivitäten des Landtags in Brüssel vermittelt sie außerdem Kontakte zu Ansprechpartnerinnen und -partnern der EU-Institutionen, Verbänden und Organisationen.
Im Landtag von Sachsen-Anhalt beschäftigt sich vor allem der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur mit europapolitischen Fragen. In diesem werden auch die Berichte der Kontakt- und Informationsstelle standardmäßig behandelt. Die Kontakt- und Informationsstelle in Brüssel steht darüber hinaus aber auch allen anderen Ausschüssen zur Verfügung.
Beteiligungsmöglichkeiten des Landtags auf europäischer Ebene
Ein bis zwei Mal im Jahr tagt der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur an einem der Arbeitsorte des Europäischen Parlaments. Solche externen Sitzungen in Straßburg oder Brüssel bieten für den Ausschuss willkommene Gelegenheiten, sich vor Ort mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments sowie Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Kommission und anderen Sachverständigen auszutauschen.
Neben Möglichkeiten des formellen und informellen Austauschs kann der Landtag von Sachsen-Anhalt zudem – wenn auch nur begrenzt – Einfluss auf EU-Gesetzesvorhaben nehmen, insbesondere dann, wenn sich diese im Früh- und Entwicklungsstadium befinden.
So gilt für Bereiche, in denen der EU keine ausschließliche Zuständigkeit zukommt, das Subsidiaritätsprinzip als elementarer Grundsatz des EU-Rechts. Dieses sieht gemäß Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union vor, dass stets zu prüfen sei, ob eine Gesetzesinitiative der EU angesichts der nationalen, regionalen oder lokalen Handlungsmöglichkeiten gerechtfertigt ist. Der Landtag hat die Möglichkeit, zu Beginn eines EU-Gesetzgebungsverfahrens Subsidiaritätsbedenken zu formulieren, an denen sich die Landesregierung bei ihrem Stimmverhalten im Bundesrat orientieren kann.
Außerdem kann der Landtag auch direkt mit der Europäischen Kommission den politischen Dialog suchen, indem er seine Anmerkungen zu EU-Gesetzesvorschlägen direkt der Europäischen Kommission zuleitet.
Kurzportrait: Kontaktstelle in Brüssel
Interessierte erreichen die Kontakt- und Informationsstelle des Landtags in Brüssel wie folgt:
Kontakt-und Informationsstelle des Landtages von Sachsen-Anhalt in Brüssel
EU-Referentin Dr. Sophie Hegemann
Avenue Edmond Mesens 7a
1040 Brüssel
Telefon: +32 27340408
E-Mail: sophie.hegemann@lt.sachsen-anhalt.de