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Plenarsitzung

Ältestenrat

Wer im Ältestenrat nur alte Landtagsmitglieder erwartet, der täuscht sich. Die „Ältesten“ sind hier als die „Weisen“ zu verstehen, die über viel Erfahrung und Ansehen in der Landespolitik verfügen. Ziel ihrer Beratungen ist die Verständigung über inhaltliche und verfahrenstechnische Fragen im Rahmen der Landtagsarbeit.

Dieses parlamentarische Gremium, das quasi wie ein Parlamentspräsidium fungiert, ist mit umfassenden Zuständigkeiten versehen: Es erstellt den Jahresterminplan für die Zusammenkünfte des Parlaments im Plenum und die Tagesordnung der jeweiligen Landtagssitzungen; es legt die Rededauer und Rednerreihenfolge jedes einzelnen Tagesordnungspunktes fest. Im Ältestenrat werden neben Immunitätsangelegenheiten unter anderem auch die Beratungen zum Haushaltsplan des Landtages durchgeführt und die Beschlussfassung für die Sitzordnung im Plenarsaal erarbeitet.

Der Ältestenrat erwirkt zudem Entscheidungen, die den Landtag als ganze Institution betreffen – beispielsweise bei der Ernennung und Beförderung der im Landtag arbeitenden Beamtinnen und Beamten. Es geht bisweilen aber auch ganz unspektakulär zu – beim Erlass der Hausordnung etwa oder der Verteilung der Räume im Landtagsgebäude auf die Fraktionen.