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Plenarsitzung

Ausschüsse & Gremien

Wegen der Themenvielfalt und der damit einhergehenden Spezialisierung der Abgeordneten bildet der Landtag aus seiner Mitte heraus ständige und zeitweilige Ausschüsse. Deren Anzahl kann von Wahlperiode zu Wahlperiode variieren. In der 8. Wahlperiode verfügt der Landtag über elf ständige Ausschüsse. Sie haben jeweils 13 Mitglieder, die nach dem Rangmaßzahlverfahren von den Fraktionen entsandt werden.

Ausschussverzeichnis (PDF)

Übersicht Delegationsreisen und Vollausschussreisen

Aufgaben und Struktur

Die Ausschüsse des Landtags sind derart aufgestellt, dass sie für bestimmte Politikbereiche (zum Beispiel Inneres oder Umwelt) zuständig sind. Den Großteil der ständigen Ausschüsse bildet der Landtag als Spiegelbild der Regierung bzw. der Ministerien. Die ständigen Ausschüsse haben in der 8. Wahlperiode jeweils 13 Mitglieder, die durch die Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis im Plenum benannt werden. Ebenso benennen die Fraktionen in einem Zugriffsverfahren die Ausschüsse, in denen sie den Vorsitz stellen wollen.

Die Sitzungen der Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit einer Sitzung ist hergestellt, wenn Vertretern der Medien und sonstigen Zuhörern im Rahmen der Raumverhältnisse des Landtagsgebäudes der Zutritt ermöglicht wird. In besonderen Fällen können die Ausschüsse Teile ihrer Verhandlungen für vertraulich erklären, beispielsweise wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern.

Vorbereitendes Beschlussorgan des Landtags

In den Ausschüssen werden Gesetzentwürfe und Anträge diskutiert, die nach der Ersten Beratung im Plenum in die Fachausschüsse überwiesen wurden. Dass die fachliche Auseinandersetzung zum Teil viele Monate in Anspruch nimmt, ist Realpolitik. Fünf Monate nach der Überweisung kann allerdings ein Bericht über den Stand der Beratungen eingefordert werden. Ziel der Arbeit eines Ausschusses ist die detaillierte und sachgerechte Behandlung eines Gesetzentwurfs oder Antrags. Hierfür werden in Anhörungen auch Experten gehört. Am Ende der Beratungen entsteht eine Beschlussempfehlung für das Plenum, mit der versucht wird, einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu erreichen.

Selbstbefassungsrecht

Die Ausschüsse reagieren aber nicht nur, sie agieren auch – durch das Selbstbefassungsrecht. Sie können sich auch ohne besonderen Auftrag des Plenums mit Sachverhalten befassen, die ihren Geschäftsbereich betreffen. Eine Beschlussempfehlung für den Landtag dürfen sie aus diesen Beratungen allerdings nicht herleiten.

Zeitweilige Ausschüsse und Unterausschüsse

Der Landtag von Sachsen-Anhalt unterhält in seiner 8. Wahlperiode elf ständige Ausschüsse. Es können ergänzend zeitweilige Ausschüsse einberufen werden. Zusätzlich können Unterausschüsse eingesetzt werden; der Finanzausschuss macht davon regelmäßig Gebrauch, indem er einen Ausschuss für Rechnungsprüfung einsetzt.

Weitere parlamentarische Gremien

Neben den Ausschüssen gibt es noch Parlamentarische Gremien mit weitergehenden Aufgaben, etwa Enquetekommissionen, den Ältestenrat und das Parlamentarische Kontrollgremium. Letzteres überprüft nicht die Arbeit des Parlaments, sondern andere auf den Schutz und die Sicherheit des Landes ausgerichtete Institutionen.