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Plenarsitzung

Fraktionen

Nachdem die Stimmen einer Landtagswahl ausgezählt und die Abgeordneten ins Parlament eingezogen sind, formieren sich die sogenannten Fraktionen. Diese werden in der Regel jeweils von allen Abgeordneten einer Partei gebildet und fungieren als „Dach“ für das gemeinschaftliche, aufeinander abgestimmte Verfolgen politischer Ziele.

Eine Fraktion = mindestens fünf Abgeordnete

Mindestens fünf Mitglieder einer Partei müssen sich zusammenschließen, um eine Fraktion gründen zu können. Im Landtag der 8. Wahlperiode bilden 96 der Abgeordneten sechs Fraktionen, nämlich die von CDU, AfD, Die Linke, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Hinzu kommt eine fraktionslose Abgeordnete.

Die Stärke der einzelnen Fraktionen hat Auswirkungen auf die bevorstehende politische Arbeit: So ist sie ausschlaggebend für die Besetzung der Ausschüsse und der Ausschussvorsitze sowie für die Verteilung der Redezeiten im Plenum. Fraktionen sind mit eigenen Satzungen ausgestattet, legen interne Strukturen fest und wählen ihre Repräsentanten, zum Beispiel den Fraktionsvorsitzenden. Sie unterhalten Geschäftsstellen, beschäftigen Personal und nehmen am allgemeinen Rechtsverkehr teil.

Finanzielle Unterstützung durch das Land

Fraktionen haben Anspruch auf eine angemessene finanzielle und sächliche Ausstattung durch das Land. Fraktionen, die die Landesregierung nicht stützen, erhalten als zusätzliche Leistung den „Oppositionszuschlag“.

Fraktionen sind selbstständige und unabhängige Gliederungen des Landtags, die – durch Einbringung von Gesetzentwürfen, Anträgen etc. – wesentlich an der Gestaltung der Parlamentsarbeit mitwirken und die Entscheidungsfindung sowohl in den Ausschüssen als auch im Plenum unterstützen.