Dem Landtag obliegen in demokratischen Staaten wichtige Aufgaben: Er ist sowohl eine gesetzgebende als auch eine kontrollierende Instanz. Die im Landtag vertretenen Fraktionen können eigene Gesetzesinitiativen anstoßen und in breiter Diskussion um Mehrheiten werben, gleichzeitig kontrolliert es die Arbeit der Landesregierung und der nachgeordneten Bereiche. Nicht zuletzt wird durch die Abgeordneten die/der Ministerpräsident/in gewählt.
Das Plenum setzt sich in der 8. Wahlperiode aus den 97 gewählten Repräsentanten des Volkes zusammen. Die Abgeordneten tragen die Verantwortung, Angelegenheiten des Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger zu thematisieren und zu beraten. Vielfach wird auch über Themen diskutiert, bei denen das Plenum über keine Entscheidungsgewalt verfügt, die aber Land und Leute bewegen.
Zu den Schwerpunkten der Plenumsarbeit gehören:
Gesetzgebung
Beschluss des Landeshaushalts und Haushaltskontrolle
Wahl der Ministerpräsidentin/des Ministerpräsidenten