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Plenarsitzung

Gesetzgebungs- und Beratungsdienst

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst beim Landtag von Sachsen-Anhalt (GBD) ist eine Organisationseinheit der Landtagsverwaltung, die bereits in der 1. Wahlperiode des Landtags von Sachsen-Anhalt eingerichtet wurde. Als weisungsunabhängige und parteipolitisch neutrale Instanz unterstützt der GBD die Abgeordneten, die Fraktionen und die Ausschüsse des Landtags von Sachsen-Anhalt mit juristischem Fachwissen bei deren parlamentarischer Arbeit. Darüber hinaus ist der GBD als Justitiariat des Landtags und der Landtagsverwaltung beratend tätig.

Symbolbild: Paragraphen

Ordnung im Paragraphendschungel: In seiner Funktion als juristischer Dienst begleitet der GBD die Gesetzgebungsverfahren des Landtags von Sachsen-Anhalt.

Welche Aufgaben hat der GBD?

In seiner Funktion als juristischer Dienst begleitet der GBD die Gesetzgebungsverfahren des Landtags von Sachsen-Anhalt – von der Einbringung eines Gesetzes bis zur Unterschrift durch die Landtagspräsidentin oder den Landtagspräsidenten. Eingebrachte Gesetzentwürfe werden rechtlich und rechtsförmlich geprüft. Neben der Verfassungskonformität wird auch die Vereinbarkeit mit europarechtlichen, bundesgesetzlichen sowie landesgesetzlichen Vorgaben untersucht.

Außerdem wird die Einhaltung der landesspezifischen Formvorgaben für die Formulierung von Gesetzen kontrolliert, die in denGrundsätzen der Rechtsförmlichkeit festgelegt sind. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Verständlichkeit der Gesetzestexte für die Rechtsanwender gelegt. In Abstimmung mit den fachlich zuständigen Ministerien oder den einbringenden Fraktionen wird außerdem geprüft, ob der in der Gesetzesbegründung bekundete Regelungsgedanke auch im Gesetzeswortlaut zum Ausdruck kommt.

Die Ergebnisse dieser oft umfangreichen Prüfungen stellt der GBD den mit der Beratung des Gesetzentwurfs betrauten Ausschüssen des Landtags als Änderungs- und Ergänzungsempfehlungen in Form einer sogenannten Synopse zur Verfügung. In den Beratungssitzungen steht der GBD den Ausschussmitgliedern von der ersten Beratung bis zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag als juristischer Berater zur Seite.

Zu den Aufgaben des GBD gehört es außerdem, die Arbeit der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse verfahrensrechtlich zu begleiten und für die juristische Beratung zum Untersuchungsausschussrecht zur Verfügung zu stehen.

Darüber hinaus nimmt der GBD – auf einen entsprechenden Auftrag hin – insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • rechtliche und rechtsförmliche Prüfung von Anträgen und sonstigen parlamentarischen Vorlagen (z. B. Änderungsanträge)
  • Unterstützung bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen, Anträgen und sonstigen parlamentarischen Vorlagen
  • Beratung in Rechtsfragen und Erstattung von Gutachten.

Dazu können den GBD die Fraktionen, die Ausschüsse, die Vorsitzenden von Ausschüssen sowie eine Gruppe von mindestens acht Abgeordneten und einzelne Abgeordnete beauftragen.

Wer arbeitet im GBD?

Im GBD sind zum größten Teil Juristinnen und Juristen tätig. Die Leitung des GBD sowie dessen Vertretung nach außen obliegt den Mitgliedern des GBD. Diese werden in ihrer Arbeit in juristischer Hinsicht durch Referentinnen und Referenten sowie in rechtsförmlicher und verwaltungsorganisatorischer Hinsicht durch Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des GBD unterstützt.

Welche Grundsätze gelten für die Arbeit des GBD?

Grundlage für die Tätigkeit des GBD bildet die„Richtlinie zu Aufgaben und Organisation für den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst beim Landtag von Sachsen-Anhalt“. Die Arbeit des GBD wird danach im Wesentlichen durch folgende Grundsätze geprägt:

  • Weisungsunabhängigkeit

    Die Mitglieder des GBD unterstehen der Aufsicht der Direktorin oder des Direktors beim Landtag nur in dienstrechtlicher und organisatorischer Hinsicht. Sie sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig und keinen fachlichen Weisungen unterworfen.

  • Parteipolitische Neutralität

    Der GBD darf sich keiner parteipolitischen Richtung verpflichtet fühlen.

  • Vertraulichkeit

    Der GBD ist zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Auftraggeberinnen und Auftraggebern verpflichtet. Den Grad der Vertraulichkeit bestimmt die Auftraggeberin oder der Auftraggeber.