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Plenarsitzung

Lobbyregister

Das Lobbyregister des Landtags von Sachsen-Anhalt wird kontinuierlich ergänzt. Die aktuelle Version ist jederzeit als PDF-Dokument einzusehen und downloadbar:

Lobbyregister des Landtags von Sachsen-Anhalt (PDF)

In seiner 77. Sitzung am 13. November 2014 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt das Gesetz zur Parlamentsreform 2014 beschlossen. Zum 1. Januar 2015 trat damit auch § 86b der Geschäftsordnung des Landtags von Sachsen-Anhalt in Kraft: „Die Anhörung von anderen Organisationen, die Interessen gegenüber dem Landtag vertreten, ist nur zulässig, wenn sich diese in die öffentliche Liste der Interessenvertretung (Lobbyregister) eingetragen haben.“

Institutionen, die ihre Interessen gegenüber und Verknüpfungen mit dem Landtag deutlich machen wollen, müssen sich ins Lobbyregister eintragen lassen.

Durch die Registrierung im Lobbyregister des Landtags von Sachsen-Anhalt wird den Eingetragenen die Möglichkeit eingeräumt, ihre Institution und ihre Tätigkeitsfelder gegenüber den politischen Akteuren, aber auch gegenüber der breiten Öffentlichkeit darzustellen und damit das Zustandekommen demokratischer Entscheidungen in der öffentlichen Wahrnehmung transparenter mitzugestalten. Die Eintragung in die Liste ist kostenfrei, sie begründet jedoch keinen Rechtsanspruch auf Anhörung.

Interessenvertreter werden gebeten, das untenstehende Onlineformular zu nutzen. Bitte füllen Sie dieses Dateiformular am Rechner aus, speichern es mit dem Button „Formular speichern“ und senden die Datei anschließend ohne Unterschrift per E-Mail an: Lobbyregister@lt.sachsen-anhalt.de

Online-Antragsformular für das Lobbyregister (PDF)

Die Zusendung einer papierschriftlichen Version ist für die Registrierung zwingend erforderlich. Schicken Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular an:

Landtag von Sachsen-Anhalt
Referat 21
Domplatz 6–9 
39104 Magdeburg

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Warns-Gerdes: 
Tel.: 0391 560-1208 oder E-Mail an Lobbyregister@lt.sachsen-anhalt.de