Aufgaben und Bestände
Der Landtag von Sachsen-Anhalt besitzt ein eigenes historisches Archiv, das mit seiner Überlieferungsbildung die Entwicklung der Landesidentität unterstützt. Hier werden neben ausgewähltem Verwaltungsschriftgut vor allem die Unterlagen des parlamentarischen Betriebs aufbewahrt, wie Originaldrucksachen und Stenografische Berichte. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Archivs sind nicht nur für die Bewertung, Erschließung und Erhaltung dieser haptischen und digitalen Quellen zuständig. Sie betreuen auch die amtliche biografische Datenbank über die Mitglieder des Landtages und halten das authentische Schrift- und Archivgut für die innerparlamentarische Arbeit vor.
Die Bestände des Landtagsarchivs umfassen derzeit rund 1 500 Regalmeter, wobei der Großteil auf Akten und die Gesetzesdokumentation entfällt. Zudem lagern hunderte DVDs, VHS-Tapes, Magnet-Tonbänder sowie über 30 000 Fotos in den Magazinen im Landtagsgebäude und im digitalen Langzeitarchiv. Ergänzt werden die Bestände von Nachlässen und einer Sammlung von Geschenken an den Landtag und seine Präsidentin und Präsidenten.
Benutzung
Das Archivgut des Landtages kann jeder auf Antrag nutzen, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann und soweit dem keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Tätigkeit und Benutzung des Landtagsarchivs sind durch das Landesarchivgesetz Sachsen-Anhalt geregelt.