Die Corona-Pandemie betrifft die Haushalte der Gemeinden unmittelbar. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Eckpunktepapiers „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ einen kommunalen Solidarpakt 2020 beschlossen. Ziel ist es, die Finanzsituation der Gemeinden zeitnah zu stärken, um die Folgen der Corona-Pandemie zu mindern. Für die Bereitstellung der teilhaften Finanzierung durch das Land bedarf es einer gesetzlichen Regelung. Diese brachte die Landesregierung im September 2020 ein und sie sollte nun auf Empfehlung des Finanzausschusses beschlossen werden.
Verkehrsminister Thomas Webel, sprach in Vertretung für Finanzminister Richter und erklärte, der Gesetzentwurf sei auf große Zustimmung im gesamten Parlament gestoßen. Mit einer Zustimmung zum Gesetz könnten zum 10. Dezember 2020 nun 162 Millionen Euro pauschal für die Gemeinden in Sachsen-Anhalt bereitgestellt werden. Mittlerweile seien auch die bundesgesetzlichen Voraussetzungen für das Gesetz erfüllt. Die Ausgleichssumme korrespondiere mit der September-Steuerschätzung, die von einem Minus von 161 Euro ausginge, so Webel.
Die 162 Millionen Euro seien in der Höhe angemessen und der Verteilungsmechanismus scheine für den angestrebten Zweck gerechtfertigt. Deshalb stimme die AfD-Fraktion dem Gesetzentwurf zu, sagte Robert Farle (AfD). Allerdings stelle sich die Frage, wie die Kommunen langfristig die Steuerausfälle kompensieren wollten. Das Wirtschaftswachstum verlangsame sich, dazu käme noch das strukturelle Defizit des Landes. Vielen Kommunen stehe das Wasser bereits jetzt bis zum Hals, da sie chronisch unterfinanziert seien. Gespart werden sollte stattdessen bei den „grün-linken Wunschvorstellungen“.
Silke Schindler (SPD) sagte, für das Gesetz auf Bundesebene sei eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig gewesen, dies belege die enorme Bedeutung für die Kommunen. Das jetzige Gesetz ist richtig, allerdings werde es allein nicht ausreichen. Daher wolle sie sich auf Bundesebene dafür einsetzen, „dass der Rettungsschirm für die Kommunen noch etwas größer und fortgesetzt werde“.
Das Gesetz ist eine pauschale Erstattung der Ausfälle. Die Ermittlung der Ausfälle sei die einzig sinnvolle, allerdings würden dennoch nicht zielgenau in jeder Kommune die Gewerbesteuerausfälle kompensiert werden, da von einem Durchschnitt der letzten drei Jahre ausgegangen werde, erläuterte Swen Knöchel (DIE LINKE). Grundsätzlich sollte noch einmal über die Abschaffung der Gewerbesteuerumlage nachgedacht werden sowie eine allgemeine Reform derselben. Er fürchtet, dass die größeren Einkommensausfälle erst in den nächsten Jahren auftauchen werden, dies müsse man im Blick haben.
„Selten sei sich der Finanzausschuss einmal so einig gewesen“, stellte Daniel Szarata (CDU) fest. Es sei schön, dass alle an einem Strang ziehen würden, wenn es um die Kommunen in Sachsen-Anhalt ginge. Falls es nächstes Jahr weiteren Handlungsbedarf geben wird, werde sich sicher auch eine Lösung finden. Mit Blick auf das Finanzausgleichsgesetz sagte Szarata, es müsste darauf geachtet werden, dass auch in den kleineren Städten und im ländlichen Raum genügend Geld ankomme.
Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erklärte, die Kommunen verlören durch Corona etwa 40 Prozent ihrer Gewerbesteuereinnahmen. Das Gesetz habe das Ziel, „die Kommunen nicht mit den Mindereinnahmen im Regen stehen zu lassen“. Die Kommunen werden jedoch auch im nächsten Jahr mit Verlusten rechnen müssen, dies müsste die Politik im Blick behalten. Auch Meister hält eine Reform der Gewerbesteuer für sinnvoll.
Am Ende der Debatte wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung einstimmig beschlossen.