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Plenarsitzung

Finanziell sicher aus der Krise gelangen

Mit einem ganzen Bündel an Maßnahmen will die Fraktion DIE LINKE die wirtschaftliche Zukunft Sachsen-Anhalts sichern und die Folgen der Corona-Pandemie abmildern. Im ihrem Antrag schlägt sie unter anderem vor, dass die Landesregierung umgehend einen zweiten Nachtragshaushalt vorlegen sowie ein Sondervermögen einrichten solle, „das seinen Schwerpunkt auf einen sozialen und ökologischen Umbau der Wirtschaft des Landes legt“. Die Vorstellungen in den anderen Fraktionen wichen zum Teil deutlich von diesen Forderungen ab.

Das Bild zeigt einen Aktenordner und Geld, beide symbolisieren den Nachtragshaushalt.

Bei den Beratungen ging es um die Schaffung eines weiteren Nachtragshaushalts für Sachsen-Anhalt. Foto: fotolia/AdobeStock

Sondervermögen für die Jahre 2021 bis 2026

Aus Sicht seiner Fraktion sei es unumgänglich, für das Jahr 2021 einen Nachtragshaushalt zu verabschieden, es brauche klare und mehrjährige Perspektiven für die Wirtschaft des Landes, erklärte Swen Knöchel (DIE LINKE). Auch ein Lastenausgleich in Form einer einmaligen Vermögensabgabe (ab einem Vermögen von zwei Millionen Euro, Abgabe von zwei bis fünf Prozent) wird angestrebt. Die Corona-Einschränkungen seien für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung notwendig, aber sie würden nicht ohne Folgen bleiben. Schon jetzt sei ein deutlicher Einschnitt bei den öffentlichen Einnahmen zu beobachten. In den kommenden Jahren zeichneten sich Fehlbeträge in Milliardenhöhe im Haushalt ab, und hier seien noch nicht einmal die ausgebliebenen Investitionen der letzten Jahre eingerechnet.

„Die öffentliche Hand muss handlungsfähig bleiben und jetzt Impulse setzen, um die Krise zu überwinden“, so Knöchel. Die Problematik müsse mit der Bildung eines Sondervermögens für die Jahre 2021 bis 2026 angegangen werden, dieses würde dem Land Handlungsspielräume eröffnen. Mit dem Sondervermögen sollen dann Hilfen für Selbstständige und Soloselbstständige, Hilfen für kulturelle Einrichtungen und Kulturschaffende sowie für den Gesundheitsdienst geschaffen werden, darüber hinaus Hilfsfonds für die Krankenhäuser des Landes, ein Hilfsfonds für die Kommunen und ein Fonds, durch den die Schulen bei der Digitalisierung unter die Arme gegriffen werden soll. Neben der Vermögensabgabe soll sich das Sondervermögen aus neuen Krediten und der Konzentration der Corona-Mittel des Bundes und der EU speisen.

Keine Voraussetzungen für Vermögensabgabe

Sowohl der Deutsche Bundestag als auch der Stabilitätsrat hätten festgestellt, dass im Rahmen der Pandemie auch für das Jahr 2021 staatliche Hilfen angemessen seien, erinnerte Finanzminister Michael Richter (CDU). Neue Kredite seien durch den letzten Nachtragshaushalt aufgenommen worden, ein neuerlicher Notlagenkredit sei nicht nötig. Die Restsumme des Nachtragshaushalts (2020) in Höhe von 119 Millionen Euro stehe noch für den Haushalt 2021 zur Verfügung. Richter sieht die Voraussetzungen für eine Vermögensabgabe im Sinne der Linken (wie es sie beispielsweise 1952 in der Bundesrepublik gegeben habe) nicht gegeben, das finanzielle Überleben des Staates sei nicht gefährdet.

SPD wirbt für „Sachsen-Anhalt-Milliarde“

„Wir sind steuerlich gesehen relativ gut weggekommen“, meinte Dr. Andreas Schmidt (SPD) im Hinblick auf die erwarteten negativen wirtschaftlichen Folgen durch die Corona-Einschränkungen. Auch der Haushalt Sachsen-Anhalts habe den Corona-Beschränkungen bisher gut trotzen können. Natürlich sei es bedauerlich, dass viel an Investitionen liegengeblieben sei. Dass der Nachtragshaushalt noch nicht in Gänze abgeflossen/ausgegeben worden sei, sei im Hinblick auf aktuelle Unterstützungsbedarfe bedauerlich. Die SPD setze sich für die Schaffung der „Sachsen-Anhalt-Milliarde“ ein, durch die breite Investitionen getätigt werden sollen, so Schmidt. Ein Sondervermögen nach Vorstellungen der Linken sei auch politisch nicht unbedenklich, konstatierte Schmidt, da der Landtag damit einen Großteil der Verantwortung für den Haushalt in die Hände der Landesregierung legte.

Vermögensabgabe nur für Superreiche

Die Linken wollten mal wieder „ohne Sinn und Verstand Schulden machen“, konstatierte Robert Farle (AfD). Der Tilgungszeitraum von 50 Jahren hieße doch: die Schulden nie zu bezahlen, mutmaßte der AfD-Abgeordnete. Das Sondervermögen soll lediglich dem „sozialen und ökologischen Umbau des Landes“ dienen – „ es ist alles unverbindlich, es ist alles offen“. In diesem Zuge handle es sich um einen finalen Angriff auf den Mittelstand und die Automobilindustrie. Farle plädierte für eine Vermögensabgabe der Superreichen, der Milliardäre – dies müsse allerdings in Berlin geregelt werden. Die Erhebung einer Vermögensabgabe vom Mittelstand und von Millionären in Sachsen-Anhalt sei nicht zielführend und viel zu aufwendig.

Nachtragshaushaltsgeld nicht für Steuerausfälle

Sollte der Bedarf an einem Nachtragshaushalt bestehen, würde dieser auch  geschaffen, stellte Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) klar. Vom 500-Millionen-Euro-Nachtragshaushalt des letzten Jahres seien mittlerweile rund 380 Millionen Euro gebunden. Kein einziger der 500 Millionen Euro des Nachtragshaushalts sei in Sachsen-Anhalt – im Vergleich mit anderen Ländern – in die Steuerausfälle des Landes geflossen. Beim Thema Sondervermögen stelle sich tatsächlich die Frage nach den Steuerungsmöglichkeiten des Geldes durch das Parlament, sagte Meister. Man müsse sich also fragen, inwieweit dieses besondere Verfahren sinnvoll sei. Doch darüber lasse sich im Ausschuss diskutieren.

Vermögenssteuer wird abgelehnt

Des Öfteren sei von den Linken jetzt schon der Wunsch nach einem weiteren Nachtragshaushalt gekommen, konstatierte Guido Heuer (CDU). Der neue Antrag bestehe hauptsächlich aus verschiedenen Punkten des Antrags aus dem Oktober 2020, darunter die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, eine Vermögensabgabe und die Schaffung eines Sondervermögens. Die Landesregierung habe nach ihren Möglichkeiten den Menschen und Unternehmen im Land während der Krise geholfen. „Aber Geld ist endlich.“ Die Vermögenssteuer lehne die CDU ab, Aufwand und Nutzen stünden hier in keinem positiven Verhältnis.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde im Anschluss an die Debatte in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.