Auf Antrag der Koalitionsfraktionen soll die Landesstelle für Suchtfragen ein Konzept für ein Anreiz-, Interventions- und Begleitsystem zum Nichtraucherschutz und zur Prävention für Kinder und Jugendliche entwickeln.
Die Fraktion DIE LINKE möchte das Grundsicherungsgesetz des Landes ändern. Es soll den Kommunen größere Spielräume bei der Gewährung von Leistungen für Arbeitssuchende (nach SGB II) bei Aufwendungen für Unterkunft und Heizung gewähren.
Die drei Krebsregister in Sachsen-Anhalt sollen bis Ende des Jahres in ein zentrales klinisches Krebsregister überführt werden. Wie das konkret aussehen soll, darüber wurde im Sozialausschuss in einer öffentlichen Anhörung diskutiert.
Die Angleichung der Renten in Deutschland soll nach Plänen der Bundesregierung erst 2025 erfolgen. Dies ist nach einhelliger Meinung der Fraktionen im Landtag zu spät. Über den Weg zur Angleichung bestehen jedoch verschiedene Ansichten.
Noch immer sei der Frauentag am 8. März Auftrag, die Rechte von Frauen und die Gleichstellung von Frauen und Männern weiter voranzubringen, erklärt die SPD-Fraktion. Aus diesem Grund initiierte sie zum Thema eine Aktuelle Debatte.
Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE sollte die Landesregierung aufgefordert werden, sich im Bundesrat für den von Thüringen eingebrachten Antrag für die Verbesserung der Kranken- und Rentenversicherung von Soloselbstständigen einzusetzen.
Durch einen von den Fraktionen von CDU, SPD und GRÜNEN eingebrachten Antrag wird die Landesregierung gebeten, im Rahmen der Wohnraumförderung ein Programm zum Aufzugsanbau und der Barrierereduzierung einzurichten.
Zur Bekämpfung der Altersarmut hat die Fraktion DIE LINKE einen Antrag eingebracht, wonach unter anderem eine solidarische Mindestrente eingeführt werden soll. Außerdem will die Fraktion das Renteneintrittsalter wieder auf 65 Jahre senken.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat einer erneuten Änderung des Kinderförderungsgesetzes zugestimmt. Diese war in Folge der Gesetzesänderung vom August notwendig geworden. Jetzt können weitere noch ausstehende 1.936.851 Euro ausgezahlt werden.