Die Fraktion DIE LINKE hatte für die März-Sitzungsperiode eine Aktuelle Debatte beantragt, in der das Themengebiet „Gleiche Rente für gleiche Lebensleistung“ diskutiert wurde. Hintergrund ist die vom Bundeskabinett verabschiedete Rentenreform zur Anpassung der Renten in Ost- und Westdeutschland. Diese sei aus Sicht der antragstellenden Fraktion kritikwürdig und sollte daher im Landtag diskutiert werden.
Parallel dazu wurde ein Antrag der Fraktion DIE LINKE beraten, der sich auf den von Bundesministerin Andrea Nahles vorgestellten 7-Stufen-Plan zur Angleichung der Renten bezog. Die Angleichung dauere entschieden zu lange, befindet DIE LINKE. Durch ihren Antrag sollte die Landesregierung unter anderem aufgefordert werden, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, die vollständige Angleichung des Rentenwertes in Ostdeutschland an das Westniveau bis zum 1. Januar 2018 vorzunehmen.
Die Koalition hatte dazu einen Alternativantrag eingebracht, in dem es heißt, dass sich die Rentenabgleichung nicht bis 2025 verzögern dürfe. Nur der Alternativantrag fand am Ende der Debatte eine Mehrheit.
Endgültige Rentenanpassung kommt zu spät
Es gebe nach wie vor erhebliche Unterschiede bei den Alterseinkünften zwischen Ost und West, erklärte Monika Hohmann (DIE LINKE). Die Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland erhielten durchschnittlich rund 270 Euro weniger als ihre Altersgenossen im Westen. Die verzögerte Rentenangleichung über die Jahre hinweg lehne DIE LINKE ab. Diese Ungleichheit (bis zu 23 Prozent Unterschied) sei auch 27 Jahre nach der Wiedervereinigung bei den Löhnen und Gehältern zu beobachten. Gleiche Arbeit werde also nicht mit gleichem Lohn vergolten. So sei es nicht verwunderlich, dass es junge Menschen wegen der Arbeit in die westlichen Bundesländer ziehe.
Um die zunehmende Altersarmut in den kommenden Jahren zu verhindern, müsse jetzt etwas unternommen werden, forderte Hohmann. Die endgültige Rentenpassung im Jahr 2025 komme zu spät. Daneben forderte Hohmann die Landesregierung auf, zum finanziellen Schutz im Falle einer Erwerbsminderung beizutragen. Zu erreichen sei dies, indem die Zurechnungszeit für Bestandsrentnerinnen und -rentner sowie der Zugang umgehend vom 62. auf das 65. Lebensjahr verlängert werde.
Rentenangleichung im Bundesrat thematisieren
Eine auskömmliche Rente sei zwingend erforderlich, um einer Altersarmut vorzubeugen, erklärte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Im 28. Jahr nach der Wiedervereinigung werde es höchste Zeit für eine komplette Rentenangleichung. Sachsen-Anhalt werde das Thema daher noch einmal in den Bundesrat tragen; die Landesregierung spreche sich für eine Anpassung der Renten in zwei Stufen, nicht in sieben aus, so Grimm-Benne.
Die mit der Rentenangleichung entstehenden Mehrkosten seien eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zur Vollendung der Deutschen Einheit, die Finanzierung der Mehrkosten soll – wie einst geplant – aus Steuermitteln erfolgen, so die Ministerin. Die Differenzierung der Renten in Ost und West könne beendet werden; entsprechende Ausgleichszahlungen müssten geleistet werden. „Die Rente muss zur Gestaltung des Lebensabends reichen“, erklärte Grimm-Benne, sie werde sich im Bundesrat für eine zügige Angleichung der Renten einsetzen.
Intensive und emotionale Diskussion
Die Rente werde intensiv und sehr emotional diskutiert – und das zu Recht, sagte Tobias Krull (CDU). Das von der Bundesregierung kürzlich vorgelegte Papier zur Rente sehe eine abgeschlossene Angleichung erst im Jahr 2025. Gleichwohl die Erreichung der „Renteneinheit“ begrüßt werde, müsse sie schneller erzielt und bestenfalls mit Steuermitteln finanziert werden, so der CDU-Politiker.
DIE LINKE betreibe mit ihrem Antrag jedoch Rosinenpickerei, die bei den anderen Ländern keine Mehrheit finden werde. Die Alterssicherung sei eine komplexe Herausforderung für die Gesellschaft, sie müsse erreicht werden, ohne Benachteiligung der heute noch in Arbeit stehenden Bürgerinnen und Bürger.
Deutschland stehe vor „Verteilungskämpfen“
Die Rente gehe schon auf Otto von Bismarck im ausgehenden 19. Jahrhundert zurück, rekapitulierte Tobias Rausch (AfD), sie sollte zum sozialen Frieden beitragen. Die längst überfällige Angleichung der Rente – in zwei, nicht in sieben Stufen – sei ein Zeichen für die endgültige Einheit. Die von der Bundesregierung vorgelegte neue Bewertung der Löhne für die Berechnung der Rente sei nicht hinnehmbar und bringe Nachteile für die Arbeitnehmer.
Die Rente sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, dabei werde aber die Familienpolitik nicht ausreichend in den Fokus gerückt, die Negativspirale der Rente werde weitergedreht. Deutschland habe den größten Niedriglohnsektor in Europa, dieser führe zu zunehmender Armut, kritisierte Rausch. Deutschland bewege sich auf „Verteilungskämpfe“ hin, da zu viele Fremde aus dem Sozialsystem profitierten, die nie darin eingezahlt hätten.
Verschiebung der Angleichung ist abzulehnen
Die Angleichung bedeute eine Anhebung der Renten der Senioren im Osten Deutschlands, es werde Zeit, diese endlich zu erreichen, konstatierte Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Die Unterschiede in Löhnen und Renten seien ein Vierteljahrhundert nach der Wiedervereinigung nicht mehr vermittelbar. Eine weitere Verschiebung der Angleichung auf 2025, wie nun von der Bundesregierung geplant, sei abzulehnen.
Die Lohn- und Rentenwerte müssten allerdings gesamtgesellschaftlich betrachtet werden, denn nicht nur im Osten der Republik lägen diese unter dem Bundesdurchschnitt, auch im Westen gebe es strukturschwache Gebiete mit unterdurchschnittlichen Lohnhöhen. Auch die Grünen sprechen sich für eine Finanzierung der Rentenanpassung mit Steuermitteln aus.
Rente armutsfest gestalten
Der AfD-Kollege Rausch habe offenbar vergessen, dass man nach dem Aschermittwoch keine Büttenrede mehr halte, sagte Andreas Steppuhn (SPD), der in dieser Rede keine Substanz habe finden können. Der SPD reiche der von der Bundesregierung vorgeschlagene Rentenkompromiss nicht aus, die Angleichung solle – wie im Koalitionsvertrag geplant – bis 2020 umgesetzt sein, und das steuerfinanziert.
Beim Thema Rente gehe es um mehr als nur deren Angleichung. Die Renten müssten armutsfest gemacht werden, sie müssten oberhalb der Bedarfsgrenzen zu finden sein, forderte Steppuhn. Und dies treffe nicht nur auf Menschen zu, die ihre Arbeitsjahre zur Gänze erfüllt hätten, sondern auch auf die, die aufgrund gesundheitlicher Probleme oder anderer Gründe frühzeitig aus dem Berufsleben ausgeschieden seien und mit einer Erwerbsminderung umzugehen gehabt hätten.
Zur Aktuellen Debatte selbst wurde traditionell kein Beschluss gefasst. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE fand keine Mehrheit. Der von der Koalition eingebrachte Alternativantrag wurde mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen angenommen; AfD und DIE LNIKE enthielten sich.