In einer von den Ländern Thüringen, Berlin und Brandenburg in den Bundesrat eingebrachten Entschließung wird sich für die Verbesserung der Versicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung von Soloselbstständigen eingesetzt. Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, noch in dieser Legislaturperiode dem Bundesrat einen Bericht vorzulegen, in dem der Istzustand dargestellt werden soll. Die Fraktion DIE LINKE bringt einen Antrag ein, durch den sich die Landesregierung an dieser Entschließung beteiligen soll.
Unterstützung des thüringischen Antrags
Solounternehmer sind Unternehmer ohne Angestellte, definierte Andreas Höppner (DIE LINKE). Diese seien nicht per se in finanziellen Schwierigkeiten, Studien zeigten allerdings, dass viele von ihnen in ganz verschiedenen Berufszweigen (zum Beispiel Künstler, Handwerker, Friseure) von Altersarmut betroffen sein könnten. Rund 1,5 Millionen Soloselbstständige gebe es in Deutschland, in Sachsen-Anhalt seien es rund 45 000. Die Gesamtzahl stagniere zwar seit den letzten Jahren, dennoch gebe es in einigen Bereichen deutliche Anstiege (Büroleistungen, Übersetzungsarbeiten, Hausmeisterei). Auch in klassischen Gesundheitsberufen sei dies zu beobachten, so beispielsweise in Pflegeberufen, bei Psychologen und Heilpraktikern.
Deren größtes Problem sei die soziale Absicherung. Viele von ihnen seien zuvor in festen Arbeitsverhältnissen beschäftigt gewesen, nun hätten viele der Selbstständigen durch ihre prekären Einkommen Schwierigkeiten, ihre Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Der thüringische Antrag im Bundesrat nehme sich dieses Themas an und will für Abhilfe sorgen. Sachsen-Anhalt solle diesen Antrag unterstützen, so Höppner, der für die direkte Abstimmung des Antrags warb.
SPD setzt sich für Zustimmung ein
Die hohen Mindestbeiträge werden vielen Soloselbstständigen zum Verhängnis, räumte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) ein. Es werde deutlich, dass die Soloselbstständigen nicht wie einstmals angenommen zu den Besserverdienenden zählen. Tatsächlich hätte ein Großteil von ihnen Schwierigkeiten, Beiträge in eine Krankenversicherung und in die Rentenvorsorge einzuzahlen. Grimm-Benne erklärte, sich für eine Zustimmung Sachsen-Anhalts zum thüringischen Antrag einzusetzen.
Fraktionen für Ausschuss-Überweisung
Bernhard Bönisch (CDU) meldete noch Informationsbedarf zum Antrag an und warb für eine Überweisung in den Sozialausschuss.
82 Prozent aller Soloselbstständigen verdienten im Jahr nur bis 15 011 Euro, erklärte Ulrich Siegmund (AfD). Signifikante Kostenfaktoren seien die Krankenversicherung und die Altersvorsorge. Dass dies zu Schwierigkeiten führe, liege auf der Hand. Die Details des Antrags sollten im Sozialausschuss beraten werden.
Auch Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) warb für eine Verbesserung der Situation von Soloselbstständigen und eine Überweisung in den Sozialausschuss.
„Der Antrag ist gut und richtig“, sagte Andreas Steppuhn (SPD), er nehme Bezug auf den Wandel in der Arbeitswelt und mache auf die damit zusammenhängenden Schwierigkeiten aufmerksam. Eine weitere Beratung im Ausschuss sei angeraten.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde im Anschluss an die Debatte in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen.