Im von den Koalitionsfraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegten Gesetzentwurf geht es unter anderem um die Neueinteilung der Wahlkreise und um die Aufhebung des Wahlrechtsausschlusses von Menschen mit Behinderung.
Der Landtag hat im Rahmen einer Aktuellen Debatte über die Stärkung von Demokratie und Rechtsstaat diskutiert. Parallel dazu wurden zwei Anträge beraten. Anlass war der gewaltsame Tod des Regierungspräsidenten von Kassel Dr. Walter Lübcke.
Die AfD-Fraktion beantragte erneut gemäß Artikel 54 Abs. 1 der Landesverfassung die Einsetzung eines 18. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Thema „Linksextremismus“. Die anderen Fraktionen meldeten Bedenken an.
Die Fraktion DIE LINKE beantragte die Einführung eines Schwimmbadfonds für wohnortnahe Schwimmbäder. Damit solle Schwimmunterricht für alle Kinder gewährleistet werden. Die Koalition brachte einen Alternativantrag ein.
Die von der AfD angestrebte Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema „Linksextremismus“ wird zunächst aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken seitens Koalition und Linke im Rechtsausschuss beraten.
Der Wahlausschluss von „für in allen ihren Angelegenheiten betreute“ Menschen wurde als verfassungswidrig eingestuft. Vor der Kommunalwahl soll dieser Minuspunkt im Wahlrecht durch einen Gesetzentwurf der Koalition ausgeräumt werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Harald von Bose, hat am Dienstag, 26. März 2019, seinen mittlerweile XV. Tätigkeitsbericht vorgestellt. Einer der Schwerpunkte war erwartungsgemäß die Europäische Datenschutz-Grundverordnung.
Ein Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) zur Aufarbeitung der Todesumstände von Oury Jalloh fand nicht die erforderliche Mehrheit im Parlament.
Die AfD-Fraktion hat eine Aktuelle Debatte beantragt, die unter den Titel gestellt war: „Meinungsfreiheit gewährleisten – Verrohung der politischen Auseinandersetzung verhindern – gewalttätiger Debattenkultur Einhalt gebieten“.