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Plenarsitzung

„Meinungsfreiheit ist nicht in Gefahr“

Die AfD-Fraktion sieht die Meinungsfreiheit in Sachsen-Anhalt und Deutschland gefährdet und fordert, dem entschlossen entgegenzutreten. Aus diesem Grund hatte sie eine Aktuelle Debatte beantragt, in der über das Thema diskutiert wurde. Der Konsens im Plenum widersprach dem Ansinnen der AfD: In Sachsen-Anhalt und Deutschland genieße durchaus jede/r die Freiheit, die eigene Meinung zu äußern.

Politisch unliebsame Personen mundtot machen

Tobias Rausch (AfD) stellte zunächst die von den Nazis ermordete deutsch-jüdische GermanistinAgathe Lasch auf eine Stufe mit Bernd Lucke – beide seien aus dem Hörsaal der Hamburger Universität gejagt worden. Auch der FDP-Vorsitzende Christian Lindner sei ausgeladen worden, Ex-Bundesinnenminister Thomas de Maizière sei in seinem Vortrag gestört worden. Deutschland befinde sich in einem immer enger werdenden linksgerichteten Meinungskorridor, meinte Rausch.

Wer die Folgen illegaler Zuwanderung kritisiere, werde als ausländerfeindlich bezeichnet, Gleiches gelte für andere Stichworte. Leute verlören ihren Job, wenn sie sich mit Politikern der AfD ablichten ließen, Polizisten drohten dienstrechtliche Konsequenzen, wenn sie sich als AfD-Sympathisanten outeten, kritisierte Rausch. Die Bezeichnung „Nazi“ diene heute dazu, politisch unliebsame Personen mundtot zu machen; heute sei man schon rechts, wenn man einer Arbeit nachgehe, seine Kinder pünktlich zur Schule bringe und Frau und Mann mit bloßem Auge voneinander unterscheiden könne, monierte der AfD-Abgeordnete.

Hass und Hetze mit Grundgesetz unvereinbar

Die Meinungs- und Informationsfreiheit seien nach Erkenntnissen einer Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung das Lieblingsgrundrecht der Deutschen, konstatierte Staats- und Kulturminister Rainer Robra (CDU). Heute falle es vielen Menschen schwer, die Meinung eines anderen auszuhalten und darüber in einen vernünftigen Diskurs einzutreten. Viele Menschen empfänden es so, dass man ausgegrenzt werde, wenn man seine Meinung sage. „Ist es wirklich vernünftig, ein enges Gehege von Tabus zu formulieren, dass manche Menschen glauben, sich nicht mehr äußern zu können?“, fragte Robra und empfahl mehr Gelassenheit im Umgang mit Menschen, die beispielsweise die Political Correctness noch nicht gänzlich verinnerlicht hätten.

„Hass und Hetze im Internet und anderswo sind mit dem Grundgesetz unvereinbar“, betonte Robra, es müsse dringend ein Weg gefunden werden, dieses Problems Herr zu werden. Mit der Aktuellen Debatte wolle sich die AfD vom Bock zum Gärtner machen; sie vertrete viele aggressive Positionen, die oft unhaltbar seien. Eine Gleichstellung von Nazi-Opfern mit früheren AfD-Politikern – wie von Tobias Rausch eingangs formuliert – sei mehr als nur unangemessen.

„Offenkundig grober Unfug“

Worin bestehe denn die von der AfD mutmaßlich erkannte Gefährdung der Meinungsfreiheit in Deutschland? Etwa in willkürlichen Urteilen gegen Journalisten, sind es Polizeischikanen gegen Demonstranten, willkürliche Entlassungen aus dem Staatsdienst?, fragte Holger Hövelmann (SPD). „Nein, der Staat und alle seine Gewalten sind dem Grundgesetz verpflichtet.“ Der Rechtsstaat biete alle Möglichkeiten, sich gegen Fehlentscheidungen zur Wehr zu setzen. Der Meinungsfreiheit gehe es in Deutschland dieser Tage so gut wie nie, betonte Hövelmann.

Die Bürgerinnen und Bürger hätten sich in den vergangenen Jahrzehnten immer mehr Rechte erstritten. Die eigene Meinung – früher nur wenigen möglich – lasse sich heute von jeder und jedem weltweit via Internet und Soziale Medien verbreiten. Die Begründung der AfD-Fraktion zur Aktuellen Debatte sei damit „offenkundig grober Unfug“: Die AfD beweise ja am eigenen Beispiel, das selbst extremistische, völkische, nationalistische und rassistische Auffassungen öffentlich vertreten werden könnten, so der SPD-Abgeordnete.

„Etwas, das sie nicht verstehen oder nicht verstehen wollen: Sie sind nicht das Volk!“, stellte Hövelmann klar: „Was Sie in Facebookgruppen oder am Stammtisch untereinander austauschen, ist nicht Volkes Wille. Woran Sie leiden ist die Freiheit der Andersdenkenden.“ Der demokratische Konsens sei der AfD ein Dorn im Auge, dabei ist der es, der Deutschland erst ermöglicht habe, wieder Teil der Weltgemeinschaft zu werden. Deutschland habe sich im Interesse von Frieden und Wohlstand eingebracht und baue nach und nach Ungleichheiten und Benachteiligungen ab.

Selektive Wahrnehmung der Wahrheit bei der AfD

Jede geäußerte Meinung unterliege nicht automatisch der Meinungsfreiheit, betonte Eva von Angern (DIE LINKE). Freie Meinungsäußerung dürfe nicht mit der Vorstellung verwechselt werden, dass man manche Aussagen widerspruchslos tätigen könne. Es werde immer wieder Widerspruch aus den Reihen der Demokratinnen und Demokraten geben, wenn sich die AfD gegen demokratische Werte äußere. Beleidigungen und Morddrohungen sollen Angst und Schrecken verbreiten und Menschen mundtot machen, „aber wir werden nicht weichen, wenn sie [die AfD] Menschenrechte mit Füßen tritt“, betonte die Linken-Abgeordnete. Die AfD versuche lediglich, die Meinungshoheit zu erlangen, dabei habe sie selbst eine sehr selektive Wahrnehmung von Wahrheit.

„Die Meinungsfreiheit ist in Deutschland nicht gefährdet“, konstatierte von Angern. Die tatsächliche Gefahr für unsere freiheitliche Gesellschaft und die Demokratie gehe von der AfD aus. „Ich werde ihr weiter widersprechen, auch wenn mir die Anfeindungen und Drohungen von rechts außen Angst machen“, sagte von Angern.

Deutlichen Widerspruch gegen Faschismus

„Ich lebe gern in einem Staat, in dem ich nicht gezwungen bin, mit Rassisten Geschäfte zu machen“, sagte Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Der Staat schütze die Meinungsfreiheit, aber nicht ein Recht auf Lüge. „Ich muss Ihre Meinung nicht teilen, schützen oder ihr eine Bühne bieten, sondern ich darf ihr widersprechen und das werde ich auch tun“, sagte Striegel an die AfD gewandt. Die Grenzen des gesellschaftlich Sagbaren hätten sich geweitet, aber es sei gut, dass es Widerspruch gegen Positionen gebe, die vor 50 Jahren noch en vogue gewesen seien (zum Beispiel hinsichtlich der Rolle der Frau in der Gesellschaft). Gut sei auch, dass es deutlichen Widerspruch gegen Faschismus gebe und dies auch gesetzlich geregelt sei; diese gesetzliche Grenze müsse auch deutlich aufgezeigt werden.

Wenn die AfD jemanden wie Björn Höcke zur Mitte ihrer Partei erkläre, dann müsse sie sich nicht darüber wundern, welche Ausstrahlung das nach außen habe. Der von der AfD anvisierte Meinungstotalitarismus sei ein Bestandteil von Faschismus. Widerstand gegen die AfD sei da nötig. Die AfD möge ihre Ansichten haben, aber man müsse ihr zeigen, dass in unserer demokratischen, unserer weltoffenen Gesellschaft dafür kein Platz sei, so Striegel.

Keine Tabuisierung von Themen

„Demokratie ist nicht immer leicht, andere Meinungen müssen ausgehalten werden“, sagte Markus Kurze (CDU). Er kritisierte die Verrohung der Sprache auch im Parlament, die nicht zur Meinungsfreiheit gehöre. „Toleranz ist keine Einbahnstraße, Meinungsfreiheit hat aber auch ihre Grenzen.“ Menschen wegen ihrer anderen Meinung zu stigmatisieren und auszuschließen, sei zu verhindern.

Die Störung von öffentlichen Auftritten von Politikern (anderer Meinung) sei inakzeptabel. Wer sich an Recht und Gesetz halte, sei in seiner Entfaltung frei. Das Internet und Demonstrationen dürften keine rechtsfreien Räume sein. Jeder solle auf sich selbst schauen, überzogene Political Correctness und die Tabuisierung von Themen trieben die Menschen in die falsche politische Richtung, nämlich an die äußersten Ränder, warnte Kurze.

Beschlüsse zur Sache werden am Ende einer Aktuellen Debatte nicht gefasst.