Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Volksinitiative verpasst notwendiges Quorum

20. Jan. 2020

Die Volksinitiative  „FAIRE STRASSE – gemeinsam gegen Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt“ hat die erforderliche Unterschriftenzahl von 30.000 verfehlt. Darüber hat Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch die Vertrauenspersonen der Initiative mit einem Schreiben informiert. Die Prüfung gemäß § 7 Abs. 1 des Volksabstimmungsgesetzes ergab, dass die Volksinitiative durch maximal 29.666 gültige Eintragungen unterstützt wird. Das in Artikel 80 Abs. 2 der Landesverfassung sowie in § 5 Abs. 2 Nr. 2 des Volksabstimmungsgesetzes geforderte Quorum von mindestens 30.000 gültigen Eintragungen wurde somit nicht erreicht. 

Menschen demonstrieren mit Plakaten vor dem Landtag.

Vor dem Landtag unterstrichen Unterstützer der Volksinitiative „Faire Straße“ Anfang Dezember auf Plakaten ihre Forderungen und Ziele während die Vertrauensleute im Landtag die Unterschriftenlisten überreichten. Foto: Stefanie Böhme

  • Was ist eine Volksinitiative?

    Die einfachste Form direkter Demokratie ist die Volksinitiative nach Art. 80 der Landesverfassung. Durch dieses Mittel kann ein bestimmtes, für Sachsen-Anhalt relevantes politisches Thema in den Landtag eingebracht werden. Dabei kann es sich auch um einen Gesetzentwurf handeln. Um eine Volksinitiative einzuleiten, werden 30 000 Unterschriften von wahlberechtigten Sachsen-Anhaltern benötigt. Wird diese Zahl erreicht, muss sich der Landtag mit diesem Thema befassen. Ein Anspruch auf eine Abstimmung oder eine besondere Behandlung des Themas besteht nicht, allerdings haben die Vertreter der Initiative das Recht, angehört zu werden. Erreicht eine Volksinitiative nicht die nötige Anzahl von Unterstützern, wird sie als Sammelpetition in den Petitionsausschuss überwiesen.

Die Volksinitiative hatte der Landtagspräsidentin am 4. Dezember 2019 nach eigenen Angaben 38.000 Unterschriften übergeben. Die nach dem Volksabstimmungsgesetz erforderliche Prüfung, nach der unter anderem Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift der Unterzeichner enthalten und deutlich lesbar sein müssen, kann nach der Gesetzeslage im Wege der Stichprobe erfolgen.

Hierzu griff der Landtag zunächst auf die Empfehlung des Statistischen Landesamtes zurück. Danach hätten bei einem Konfidenzniveau von 95 % und einer Fehlermarge von bis zu 5 % insgesamt 381 Eintragungen geprüft werden müssen. Abweichend von dieser Empfehlung entschied sich der Landtag für ein Konfidenzniveau von 99 % und einer Fehlermarge von 3 % und damit für die Vergrößerung der Zufallsstichprobe auf 1.764 Eintragungen. Unter Nutzung eines Zufallsgenerators wurde mit der 13. Eintragung begonnen und dann jeder 22. Eintrag geprüft.

Die Prüfung ergab, dass 22,61 % der Eintragungen ungültig sind; in den meisten Fällen fehlten die gesetzlich geforderten Angaben zum Vornamen und zur Anschrift des Unterzeichners. Bezogen auf die Gesamtheit aller von der Volksinitiative angegebenen Eintragungen von 38.000 liegt somit die Anzahl der gültigen Eintragungen nach Prüfung durch den Landtag nur zwischen 29.150 und 29.666.

Gemäß § 5 Abs. 3 des Volksabstimmungsgesetzes hat die Landtagspräsidentin nunmehr den Vertrauenspersonen Gelegenheit gegeben, die Mängel innerhalb der maximal möglichen Frist von drei Monaten zu beheben.