Im Rahmen einer von der AfD beantragten Aktuellen Debatte diskutierte der Landtag erneut das Thema Einwanderung. Daneben fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag, Abschiebehaft in „geschlossenen Durchgangslager“ einzuführen.
Ein Antrag der AfD-Fraktion zur Bewältigung der „Asylkrise" hat erneut für eine heftige Debatte gesorgt. Im Kern stand die Frage, ob es ein Grundrecht auf Asyl gibt oder nicht. Die Grünen warfen der AfD sogar „Aufruf zum Verfassungsbruch“ vor.
Die AfD-Fraktion fordert mit einem Antrag ein landesweites Melde- und Erfassungssystem für Kommunen, um Kapazitäten für Flüchtlinge aufzuzeigen. Eine solche Kommunikation gebe es schon seit Langem, erklärte Innenminister Holger Stahlknecht.
Gegenwärtig leben etwa 12 500 Asylbewerber in Sachsen-Anhalt. Von ihnen stammen knapp 5 000 aus Syrien, 3 000 kommen aus Afghanistan und rund 1 000 aus Indien. Diese aktuellen Zahlen hat die Landesregierung jetzt veröffentlicht.
Die Fraktion der AfD forderte, dass die Vertreter Sachsen-Anhalts im Bundesrat für den Asylkompromiss der Bundesregierung stimmen. CDU, SPD, Grüne (als Koalition) und Linke lehnen dieses Ansinnen ab und erteilten der AfD eine deutliche Absage.
Durch die Aufhebung der „Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit in Asylverfahren“ wird die Alleinverantwortung des Verwaltungsgerichts Magdeburg behoben und das Verwaltungsgericht Halle in die Verfahren eingebunden.
Hintergrund einer von den Linken initiierten Aktuellen Debatte waren die zunehmenden Angriffe auf Unterkünfte für Flüchtlinge, auf Flüchtlinge selbst, auf Unterstützer/innen von Geflüchteten sowie auf demokratische Politiker/innen.
Die verantwortungsvolle Unterbringung von Flüchtlingen war Thema eines Antrags der Fraktion DIE LINKE. Darin wurde die Einsetzung eines zeitweiligen Ausschusses für die Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden angeregt.