Durch die Aufhebung der „Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit in Asylverfahren“ soll die Alleinverantwortung für solche Fälle des Verwaltungsgerichts Magdeburg aufgehoben werden. Das zweite Verwaltungsgericht, angesiedelt in Halle, soll in die Bearbeitung solcher Verfahren eingebunden werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde von CDU und SPD im September in den Landtag eingebracht. Es soll zu einer Beschleunigung der Verfahren kommen, gleichzeitig soll die Ortsnähe der Betroffenen zum Gericht erhöht werden. Trotz einiger Ablehnung gegen das Vorhaben, die gerichtliche Zuständigkeit aufzuteilen und die Konzentration in Magdeburg zu beenden, sprach sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung für den Gesetzentwurf aus. Der Landtag folgte dem und nahm das Gesetz an.
Justizministerin begrüßt die Aufgabenverteilung
Jedes zweite Verfahren habe derzeit mit der Asylpolitik zu tun, erklärte Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb (SPD). Die Verfahrenslast soll nun auf alle Schultern verteilt werden, die 16 Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichts Halle sollen in die Arbeit eingebunden werden. Es warteten noch ungezählte Verfahren auf eine Behandlung, so Kolb. Durch die Aufteilung der Zuständigkeit wolle man sich auf diese Lage einstellen, sodass Asylverfahren kürzestmöglich umgesetzt werden könnten.
„Werden Verteilung kritisch begleiten“
Das verfolgte Ziel könne so nicht erreicht werden, sagte Eva von Angern (DIE LINKE), die schon während der Ersten Beratung Zweifel am Sinn des Gesetzentwurfs ausgesprochen hatte. Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts und weitere Vertreter der Verwaltungsgerichte hatten sich ebenfalls gegen das Gesetzesvorhaben ausgesprochen. „Wir werden die Entwicklung kritisch begleiten“, so von Angern; besonderes Augenmerk werde dabei auf die Besetzung der nötigen Stellen und die tatsächliche Verfahrensdauer gelegt.
Verteilung der Arbeit unumgänglich
Im Hinblick auf die steigende Zahl von Asylverfahren müsse das Land Vorsorge treffen, konstatierte Nadine Hampel (SPD). Die Kapazitäten des Verwaltungsgerichts Magdeburg seien ausgeschöpft, zusätzliche Stellen und die Verteilung der Verfahrensflut auf breitere Schultern (also auch auf das Verwaltungsgericht Halle) seien unumgänglich. „Die Aufhebung der Asylkonzentration am Magdeburger Gericht erscheint als geboten“, alle personellen Ressourcen seien auszuschöpfen.
Einbeziehung des zweiten Gerichts logisch
Allein im ersten Halbjahr 2015 seien 66,6 Prozent der Fälle am Verwaltungsgericht Magdeburg Asylverfahren gewesen, erklärte Sören Herbst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Diese verschärfte Lage sei nicht allein mit einer personellen Verstärkung am Verwaltungsgericht Magdeburg zu meistern, weitere Verfahrensverzögerungen wären zu erwarten. „Das können wir uns aber nicht leisten.“ Es sei logisch, das zweite Verwaltungsgericht in die Arbeit einzubeziehen. Der Gerichtsstandort Halle sei örtlich in der Nähe einer Erstaufnahmestelle. Die Grünen halten den Gesetzentwurf für sachlich richtig und begründet und warben für dessen Annahme.
„Entscheidung richtig und angemessen“
Die damalige Konzentration der Verfahren in Magdeburg sei richtig gewesen; nun gebe es aber eine grundlegende Veränderung bei der Fülle der Verfahren, erklärte Siegfried Borgwardt (CDU). „Unser Ziel ist es, eine Beschleunigung der Verfahren zu erreichen und sie gleichmäßig auf die Gerichte zu verteilen. Wir halten die Entscheidung für richtig und angemessen.“
Im Anschluss an die Debatte wurde der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD mit den Stimmen der Koalition und Grünen gegen die Stimmen der Linken und einer Enthaltung angenommen.