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Plenarsitzung

Parlamentarische Unters.-Ausschüsse

Der Landtag von Sachsen-Anhalt ist verpflichtet, einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen, wenn mindestens ein Viertel der Abgeordneten einen solchen beantragt. Für Oppositionsfraktionen ist dieses Minderheitenrecht von besonderer Bedeutung, um vermeintliche Missstände in der Regierungsarbeit aufzudecken. Zum Ende der 7. Wahlperiode des Landtags lässt sich konstatieren: Mit insgesamt sechs Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen gab es in dieser Wahlperiode (2016–2021) so viele wie noch nie. An dieser Stelle finden Sie die Ergebnisse und Abschlussberichte auf einen Blick.

Ebenfalls in diese Übersicht mit aufgenommen ist der Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Die Gesundheitsversorgung und Pflege in Sachsen‐Anhalt konsequent und nachhaltig absichern!“, der im April-Plenum 2021 im Landtag vorgestellt worden ist.