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Plenarsitzung

Beraterverträge unter die Lupe genommen

21. Apr. 2021

Der im September 2016 eingesetzte 15. Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) des Landtags von Sachsen-Anhalt sollte vornehmlich untersuchen, ob das Finanzministerium des Landes bei der Vergabe von Beraterverträgen gegen haushaltsrechtliche, vergaberechtliche und/oder andere gesetzliche Bestimmungen verstoßen hatte. Im Fokus der PUA-Arbeit für den zweiten Teil des Berichts standen vier von der Landesregierung geschlossene Beraterverträge:

  • „Gender-Mainstreaming-Vertrag“

    Untersuchungsobjekt:
    Vertrag zwischen dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung und Wa. Co. über die „Umsetzung von Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter – Gender-Mainstreaming“ vom Dezember 2015 (Gender-Mainstreaming-Vertrag)

    Ergebnis:
    Der Gender-Mainstreaming-Vertrag hätte dem Sinn und Zweck der Transparenzbeschlüsse entsprechend als Beratungsvertrag eingeordnet werden müssen und wäre wegen der überschrittenen Wertgrenze für Beratungen vor dessen Abschluss dem Finanzausschuss des Landtags vorzulegen gewesen. Ein bewusstes Ignorieren der Vorlagepflicht konnte allerdings nicht festgestellt werden. Rechtlich hat dies keine Folgen, weil der Transparenzbeschluss – anders als eine gesetzliche Regelung gleichen Inhalts – für die Landesregierung nicht verbindlich ist.

  • „Einführung elektrisch betriebener Linienbusse“

    Untersuchungsobjekt:
    Vertrag zwischen dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr und der Ve. Co. GmbH über die „Untersuchung zur Einführung elektrisch betriebener Linienbusse in Sachsen-Anhalt unter besonderer Berücksichtigung von Emissionen und Wirtschaftlichkeit“ vom September 2016 („Elektrobus-Studie“)

    Ergebnis:
    Ermittelt werden konnte, dass der Vertrag als nicht vorlagepflichtig angesehen wurde. Die Elektrobus-Studie wurde als fachspezifisch eingeordnet. Zudem seien nur Verträge mit einer Finanzierung aus Landesmitteln vorzulegen, während hier (zumindest nach der Anfangsplanung) keine Landesmittel eingesetzt werden sollten.

  • „Untersuchung zu den Folgen des Klimawandels“

    Untersuchungsobjekt:
    Vertrag über die „Fortschreibung der Untersuchung zu den Folgen des Klimawandels in Sachsen-Anhalt“ im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt

    Ergebnis:
    Zu der Vergabe des Vertrags konnte der Untersuchungsausschuss kein weiteres fehlerhaftes Verhalten des Ministeriums feststellen. Die Zeugen haben die Aufteilung des zunächst insgesamt ausgeschriebenen Gegenstandes nachvollziehbar nur mit der zunächst nicht eingehaltenen Kostenobergrenze begründet. Allerdings wäre der Vertrag wäre dem Ausschuss für Finanzen des Landtags vorzulegen gewesen, was nicht geschehen war.

  • Weiterführung des Portals „PFIFF“

    Untersuchungsobjekt:
    Vertrag über die Weiterführung des Portals „PFIFF – Portal für interessierte flexible Fachkräfte“ mit der Bietergemeinschaft Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung GmbH / Bildungswerk der Wirtschaft Sachsen-Anhalt im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales.

    Ergebnis:
    Zu diesem Vertrag, dessen Untersuchung auf Antrag der Fraktion der AfD18 erfolgte, hat der Untersuchungsausschuss weder vergaberechtliche Mängel noch überhaupt Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Beratungsvertrages feststellen können.

Schlussfolgerungen im Abschlussbericht

Für die Landesregierung gab, gibt und wird es gute Gründe geben, externe Dienstleister in die tägliche Arbeit der Regierung und des Parlaments einzubeziehen, so das Fazit des 15. PUAs. Es gebe nach Abschluss der PUA-Arbeit keinen grundsätzlichen Vorbehalt zur Beauftragung von externen Beratenden.

Um dem Landtag im Sinne der Transparenz aber mehr Mitentscheidungsspielraum zu eröffnen, wurde mit der Mehrheit der Stimmen eine Gesetzesinitiative gestartet, durch die eine nachhaltige, legislaturperiodenübergreifende gesetzlich verankerte Transparenz hergestellt werden soll. Der Landtag soll durch die Offenlegung der beabsichtigten Verträge, Gutachten und Studien die Möglichkeit haben, Kontrolle ohne Umgehung auszuüben. Zudem ist gewährleistet, dass sich die Vorlagepflicht nur auf den deutlich abgegrenzten Bereich der Beratungsleistungen bezieht. Die Gesetzesinitiative führte zu einer Anpassung der Landeshaushaltsordnung, die im April 2021 beschlossen wurde.

Die Fraktionen von DIE LINKE und der AfD haben jeweils ein Sondervotum im Abschlussbericht des 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vermerkt. Die Linken kritisieren darin unter anderem die „Aufrechterhaltung einer falschen Rechtsauslegung und mangelndes Anwendungswissen“. Die AfD legt nach und bezeichnet die früheren Beraterverträge als „Gefälligskeitsauftrag“ bzw. erkannte gar keine Notwendigkeit, einen Beratervertrag abzuschließen.

Mit der Debatte über den Bericht Teil 2 des 15. Parlamemtarischen Untersuchungsausschusses am 21. April 2021 im Landtag von Sachsen-Anhalt wurde die Arbeit des Ausschusses für beendet erklärt. Alle Fragestellungen und Ergebnisse können in Gänze noch einmal in der untenstehenden Drucksache nachgelesen werden.