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Plenarsitzung

PUA „Wahlfälschung“ endet mit Sondervoten

Im April 2017 setzte der Landtag von Sachsen-Anhalt den 16. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ein. Der Ausschuss sollte, bezogen auf die Kommunalwahlen in der Hansestadt Stendal beziehungsweise im Landkreis Stendal, untersuchen, ob und gegebenenfalls wie und in welchem Umfang vor Ort die Kommunalwahlen nicht den wahlrechtlichen Vorschriften des Landes Sachsen-Anhalt entsprechend vorbereitet, durchgeführt, kontrolliert oder in ihren Ergebnissen in anderer unzulässiger Weise beeinflusst worden sind. Der 16. Parlamentarische Untersuchungsausschuss legte im April-2021-Plenum seinen Abschlussbericht vor. Mit der Kenntnisnahme desselben hat er der Landtag die Arbeit des Untersuchungsausschusses für abgeschlossen erklärt.

Sondervoten der fünf Fraktionen

Der Abschlussbericht zur vier Jahre andauernden Ausschussarbeit mit weit über 80 geladenen Zeigen und etwa dreißig Ausschusssitzungen gliedert sich in drei Teile. In Teil A geht es um die Rekapitulation von Einsetzung, Auftrag und Verfahren des Ausschusses. In Teil B geht es um den Sachverhalt und due Darstellung des Verlaufs der Untersuchungen sowie um das Anlagenverzeichnis.

Während die Mehrheit der Ausschussmitglieder Teil A des Berichts mit 7:0:5 Stimmen annahm, gelang dies bei Teil B mit 4:0:7 Stimmen nur mit zahlreichen Enthaltungen. Die Schlussfolgerungen zu den Untersuchungsergebnissen wurden von allen fünf Fraktionen des Landtags unterschiedlich gezogen. Daher sind dem Bericht sogenannte Sondervoten aller Fraktionen angehängt. Einige Erkenntnisse folgen nun in der Reihenfolge des Berichts:

  • Sondervotum von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    „In der Zusammenschau ist nicht nur von einer systematischen Wahlfälschung eines Einzelnen auszugehen. […]

    Es waren sowohl eine Reihe von CDU‐Funktionsträgern als auch CDU‐Mitgliedern in Leitungspositionen auf allen Verwaltungsebenen beteiligt – sei es durch ihr Handeln, wie auch durch ihr Unterlassen, sei es durch ihr Zutun, dass rechtswidriges Verhalten nicht aufgedeckt wurde. Jedes Verhalten hat ein stückweit dazu beigetragen. Auf jeder Verwaltungsebene saß in der jeweiligen Leitungsposition ein Mitglied der CDU. Auf jeder Verwaltungsebene, von der Stadt Stendal bis zum Ministerium für Inneres und Sport, sind mindestens Versäumnisse festzustellen. […]

    Die Problematik des Stendaler Wahlbetrugs reicht weit über das hinaus, was strafrechtlich geahndet wurde. […]

    Der Landtag von Sachsen‐Anhalt hat Gesetzesänderungen zum Schutz der Briefwahl vor Manipulationen und Fälschung veranlasst, deren Wirksamkeit weiter überprüft werden sollte. Wichtig wäre zudem eine Wahrnehmung der Rechtsaufsicht durch das Landesverwaltungsamt und eine größere Aufmerksamkeit bei nicht‐plausiblen Wahlergebnissen bei der Landeswahlleitung.“

  • Sondervotum von DIE LINKE

    „Unerheblich für eine Bewertung ist, ob es sich dabei um Bundestagswahlen, Landtagswahlen oder wie im zu untersuchenden Fall um Kommunalwahlen gehandelt hat. Es zählt allein, dass das Ansehen demokratischer Vorgänge im Rahmen des demokratischen Grundgerüstes Wahlen in Stendal erheblich beschädigt und die Erwartung der Bürger*innen in das Zustandekommen von kommunalen Volksvertretungen gravierend erschüttert wurde. […]

    Parteipolitische Verantwortungsträger in der CDU, Verantwortungsträger in kommunalen und Landesbehörden, Mitglieder, aber auch Sympathisant*innen der CDU haben durch ihr gemeinsames Handeln und Vorgehen, aber auch durch ein schlichtes Wegsehen und Nichtstun nicht nur das Vertrauen ihrer Wähler*innen missbraucht und der Kommunalpolitik im Landkreis und in der Hansestadt Stendal einen schlechten Dienst erwiesen, sondern der Demokratie in Gänze einen erheblichen Schaden zugefügt. […]

    Die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses haben gezeigt, dass zum einen bewusst und zum eigenen Vorteil bzw. zum Vorteil der Sitzverhältnisse der CDU im Stadtrat beziehungsweise im Kreistag Stendal agiert wurde. Aber auch das bloße Hinnehmen und folglich Zulassen der mit der Wahlmanipulation in Stendal zusammenhängenden Vorgänge hat den Wahlbetrug erheblich begünstigt. Es gab in diesem Prozess Nutznießer und Begünstigte, und es gab Mitwisser und Helfershelfer.“

  • Sondervotum der SPD

    „Es ist absehbar, dass – nicht zuletzt unter den Bedingungen der Corona‐Krise – die Zahl der Briefwähler*innen in Zukunft weiter stark steigen wird. […] Umso wichtiger ist es, das Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Briefwahl auch weiterhin aufrechtzuerhalten. Jegliche Zweifel an der Gültigkeit der Ergebnisse oder Unsicherheiten über Manipulationsmöglichkeiten würden das Vertrauen des Souveräns nachhaltig erschüttern und damit die Grundpfeiler der Demokratie in Frage stellen. […]

    Vor diesem Hintergrund ist die gewissenhafte Aufarbeitung der Vorfälle rund um die Manipulation der Briefwahl bei der Kommunalwahl 2014 in Stendal von hoher Bedeutung, nicht nur für Stadt und Landkreis Stendal oder das Bundesland Sachsen‐Anhalt, sondern insgesamt für die Bundesrepublik Deutschland.

    Zu fragen ist, […] ob seitens der Behördenleitung die Aufsichtspflicht vernachlässigt wurde, oder ob nicht vielmehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganz bewusst in ‚vorauseilendem Gehorsam‘, also im vermuteten Sinne der Stadtspitze agierten, ohne dass es dafür konkreter oder etwa sogar schriftlich festgehaltener Anweisungen bedurft hätte. Es liegt in der Natur der Sache, dass dies nicht zweifelsfrei bewiesen werden kann, doch erscheint eine solche Vermutung glaubwürdiger als die Annahme, in der Stendaler Stadtverwaltung sei lediglich die Arbeitsbelastung zu hoch gewesen.“

  • Sondervotum der AfD

    „Die Kommunalwahlen im Jahr 2014 in der Hansestadt Stendal beziehungsweise im Landkreis Stendal wurden nicht den wahlrechtlichen Vorschriften des Landes Sachsen‐Anhalt entsprechend vorbereitet, durchgeführt und kontrolliert.

    Die Ergebnisse dieser Wahlen wurden damit in unzulässiger Weise unter anderem zu Gunsten des damaligen Kreisvorsitzenden der CDU, Wolfgang Kühnel und des damaligen Präsidenten des Landtages von Sachsen‐Anhalt, Hardy Peter Güssau (CDU) beeinflusst.

    Zeugenaussagen geben Anlass zu der Vermutung, dass auch die Landratswahl im Jahr 2012 zugunsten des CDU‐Bewerbers Carsten Wulfänger in unzulässiger Weise beeinflusst wurde. Die Staatsanwaltschaft Stendal eröffnete unter diesem Verdacht ein Ermittlungsverfahren.

    Ob auch die Kommunalwahlen im Jahr 2009 den wahlrechtlichen Vorschriften des Landes Sachsen‐Anhalt nicht genügten, konnte der Ausschuss nicht ermitteln. Unterlagen dazu sind vernichtet. Etwaigen Strafverfolgungen steht die Verjährung entgegen. […]

    Verstöße gegen die wahlrechtlichen Vorschriften des Landes Sachsen‐Anhalt oder andere unzulässige Beeinflussungen der Wahlergebnisse wurden begünstigt und erleichtert durch Tun oder Unterlassen sowie durch fehlende oder ungenügende Kontrollmechanismen seitens der Kommunalaufsichtsbehörden, also seitens der für die Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Kommunalwahlen in der Hansestadt Stendal sowie im Landkreis Stendal zuständigen Behörden. […]

    Die Vorgänge um den Verdacht von Wahlfälschungen bei den Kommunalwahlen in der Hansestadt Stendal beziehungsweise im Landkreis Stendal belegen für 2014 eine systematische Wahlmanipulation.

    Für die Landratswahl 2012 kann dies aufgrund der auffälligen Briefwahlstimmen vermutet werden.“

  • Sondervotum der CDU

    „Aus den vom Ausschuss beschlossenen Teilen A und B des Berichts lassen sich systematische Wahlfälschungen des Zeugen Gebhardt, nicht aber systematisches Zusammenwirken weiterer Personen, insbesondere von Mitgliedern der CDU in Stendal, zur Fälschung der Briefwahl feststellen. Es gab kein kollusives, böswilliges Zusammenspiel der handelnden Personen. […]

    Die Teile A und B des Berichtes, auf denen die Schlussfolgerungen beruhen müssen, ergaben keine Nachweise, dass andere CDU Mitglieder an der Wahlfälschung teilgenommen oder gar mitgewirkt haben. Auch die beschlossenen Teile A und B ergeben keine Hinweise auf eine Mehrzahl von Tätern. […]

    Genauer betrachtet ist letztlich zu differenzieren zwischen der unbestrittenen strafrechtlichen Verantwortung des Täters und der Frage nach politischer Verantwortung für jeden einzelnen, der ihm gutgläubig, gutwillig und unbescholten geholfen hat. Die anderen Sondervoten deuten nicht nur Zweifel an, sondern sie transportieren eine komplette Erzählung des böswilligen Zusammenwirkens, des Verschwörens von Menschen gegen das Gesetz, gegen die Moral und gegen den Anstand in unterschiedlichen Funktionen nur deshalb, weil sie in der gleichen Partei sind.“