Hochriskante und teils illegale Bankgeschäfte bei Abwasserzweckverbänden in Sachsen-Anhalt waren Untersuchungsgegenstand des 17. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (17.PUA). Zum Ende der Legislaturperiode hat der Ausschuss seinen Abschlussbericht vorgelegt. Dabei räumte er ein, dass er „das gesamte Ausmaß und Umfang im Land Sachsen-Anhalt nicht ansatzweise erfassen“ konnte, obwohl mit 32 Aktenvorlageverlangen die Unterlagen von 19 Zweckverbänden eingefordert worden seien.
Der Abschlussbericht erhielt so auch nicht die Zustimmung aller Mitglieder des Untersuchungsausschusses. Die AfD-Fraktion und DIE LINKE stimmten dagegen. Sie gaben ein Sondervotum ab. Ihre Einschätzung und Bewertung der Vorkomnisse können ebenfalls im 267-seitigen Abschlussbericht nachgelesen werden.
Der Landtag hatte die Einsetzung des 17. PUA im Juni 2018 auf Antrag mehrerer AfD-Abgeordneter beschlossen. Zuvor hatte der Landesrechnungshof festgestellt, dass Abwasserzweckverbände sich an hochriskanten und teilweise verbotenen Zinswetten (Derivatgeschäfte) beteiligt hatten. Dabei machten sie Verluste in Millionenhöhe. Der 17. PUA erhielt den Auftrag, die Vorgänge rund um die Finanzderivatgeschäfte zwischen 25. Mai 1998 und 31. Dezember 2017 zu untersuchen. Ziel war es, zu ermitteln, „welcher absolute Verlust je Zweckverband realisiert wurde, und welche Auswirkungen dieser auf die Gebühren der Zweckverbände hatte“.
Geschäftsführer handelten eigenmächtig
In seinem Abschlussbericht kommt der 17. PUA unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Geschäftsführungen der Zweckverbände den Verband teilweise als Wirtschaftsunternehmen betrachteten, sich selbst überschätzten und beim Abschluss von Derivatgeschäften durchaus eigenmächtig handelten. Außerdem sorgten sie bei Verbandsversammlungen nicht für Transparenz über ihr Handeln. „Gleichzeitig verletzten sie Vergaberichtlinien, das kaufmännisch erforderliche Vier-Augen-Prinzip, Dokumentationspflichten und holten auch keine unabhängigen Meinungen ein.“ Für die Zukunft empfiehlt der 17. PUA, mehr Kontrolle durch die Verbandsversammlungen und Schulungen für die dort tätigen ehrenamtlichen Mitglieder.
Gesetzliche Änderungen sollen Wiederholung verhindern
Ein weiteres Problem sei die „unkritische Herangehensweise von Rechnungsprüfungsämtern an Prüfungsberichte von Wirtschaftsprüfern sowie von Kommunalaufsichten“ bei der Prüfung von Wirtschaftsplänen der Zweckverbände gewesen. Hier bestehe laut Ansicht des Ausschusses erheblicher Handlungsbedarf. Der 17. PUA verwies in seinem Abschlussbericht zudem darauf, dass seit Bekanntwerden der hochriskanten Bankgeschäfte in den Abwasserzweckverbänden bereits einige rechtliche Änderungen im Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt vorgenommen wurden, die eine Wiederholung solcher Vorkommnisse verhindern sollen:
- Verbot spekulativer Finanzgeschäfte
- Genehmigungsvorbehalt für Derivatgeschäfte durch die obere Kommunalaufsichtsbehörde
- Erweiterung der Prüfungsrechte für den Landesrechnungshof
Aufarbeitung muss vor Ort weitergehen
Abschließend konstatierte der Ausschuss, dass die weitere konsequente Aufarbeitung nun in den Händen der Zweckverbände und Kommunen selbst liege. Dabei gehe es insbesondere noch um die exakte Erfassung und Minderung der entstandenen Schäden für Gebühren-, Beitrags- und Umlagezahler der Zweckverbände sowie die Geltendmachung von Regressansprüchen und disziplinarischen Maßnahmen. Ohne Unterstützung durch das Land werde dies jedoch kaum möglich sein, heißt es im Bericht.