Die CDU-Fraktion hatte im November eine Aktuelle Debatte beantragt, in der sie die Forderung „Indexmodell für Rundfunkbeitrag ablehnen!“ laut werden ließ. Hintergrund: Die Debatten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat ein Gesetz zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag beschlossen. Die Änderungen betreffen den Medienstaatsvertrag und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Details lesen Sie hier.
Die Enquete-Kommission „Das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch Transparenz und Reformwillen stärken“ erstattete dem Landtag ihren ersten Zwischenbericht. Dieser wurde von den Fraktionen beraten.
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben vom 27. Februar bis 7. März 2024 den Fünften Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge unterzeichnet. Dazu passend hatte die Landesregierung einen Gesetzentwurf eingebracht.
Die Spitzen der Landesparlamente aus Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen plädieren in einem gemeinsamen Positionspapier für „grundlegende inhaltliche und strukturelle Reformen“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Die Landesregierung hatte im Januar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Mediengesetzes in den Landtag eingebracht. Nun wurde es abschließend beraten und mit den Stimmen der Koalition und der Fraktion Die Linke beschlossen.