Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben vom 27. Februar bis 7. März 2024 den Fünften Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge unterzeichnet. Dazu passend hatte die Landesregierung einen Gesetzentwurf eingebracht.
Die Spitzen der Landesparlamente aus Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen plädieren in einem gemeinsamen Positionspapier für „grundlegende inhaltliche und strukturelle Reformen“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Die Landesregierung hatte im Januar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Mediengesetzes in den Landtag eingebracht. Nun wurde es abschließend beraten und mit den Stimmen der Koalition und der Fraktion Die Linke beschlossen.