Die CDU-Fraktion hatte für das November-Plenum eine Aktuelle Debatte beantragt, in der sie die Forderung „Indexmodell für Rundfunkbeitrag ablehnen!“ laut werden ließ. Hintergrund: Die Debatten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssten auch weiterhin in den Parlamenten möglich sein, so die CDU. Durch die Einführung einer Indexlösung, die zu einer rein rechnerisch ermittelten Fortschreibung des Beitrags führe, würden die Landtage in unzulässiger Weise in ihrem Recht beschnitten. Denn Erhöhungen des Rundfunkbeitrags könnten auf diese Weise automatisch erfolgen.
Reduzierung der Sender
Der Rundfunkbeitrag betrage derzeit 38,36 Euro pro Monat, erinnerte Markus Kurze (CDU). Die CDU wolle keine Erhöhung um 58 Cent. Es gelte, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfest zu machen. Er müsse sich wieder stärker auf den Grundversorgungsauftrag und also die Bereiche Information, Bildung, Unterhaltung und Sport in Ton und Bild konzentrieren. Daher soll es schärfere Regelungen bei presseähnlichen Angeboten bei Onlineinhalten der Sender geben. Kurze sprach sich gegen ein Indexmodell und stattdessen dafür aus, die Landtage weiter mitdiskutieren und mitentscheiden zu lassen. Der Entwurf des Reformstaatsvertrags sieht die Implementierung eines Medienrats (sechs Mitglieder) vor, der Hüter der Aufgabenerfüllung sein soll. Nun endlich solle es auch zur Reduzierung der fast 100 Radio-, Fernseh- und Onlinekanäle und zu mehr Transparenz bei der Mittelverwendung kommen, so Kurze.
Neustrukturierung der Senderleitungen
Mit dem Reformstaatsvertrag sei erstmals überhaupt in der Rundfunkgeschichte ein solcher Entwurf vorgelegt worden, der diesen Namen verdiene, meinte Kultur- und Staatsminister Rainer Robra (CDU). Die Reform werde zu einer Reduzierung der Sender führen, die Hörfunkprogramme würden um ein Viertel verringert. Vorgesehen sei die Deckelung von Sportübertragungskosten in einer Höhe von fünf Prozent der Gesamtmittel. Es bestehe die Pflicht zur Kooperation, um Kosten zu senken, und jede neue Maßnahme müsse von einer Wirtschaftlichkeitsprüfung flankiert werden. Robra wies auf die Neustrukturierung der Senderleitungen hin, zudem zeigte er sich überzeugt: „Es gibt keine Beitragserhöhung im Jahr 2025“, alle Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten seien sich hier einig. Die Senderanstalten verfügten über eine Milliarde Euro Rücklagen, mehr Mittel seien nicht notwendig.
„Mediale Desinformation“
Niemand in diesem Land sollte für etwas bezahlen müssen, das er gar nicht haben wolle, meinte Ulrich Siegmund (AfD), die „Rundfunkzwangsabgabe“ gehöre abgeschafft. Er bezeichnete den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als „vierte Gewalt der medialen Desinformation“, zuletzt sei dies bei der Berichterstattung über die US-Präsidentschaftswahl zu erleben gewesen. Er forderte ein „Mindestmaß an politisch neutraler Information“. Er kritisierte die Auswahl der Berichterstattung und der zu Wort kommenden „politisch motivierten“ Studio- bzw. Interviewgäste. Siegmund sprach sich ebenfalls gegen ein Indexmodell aus, weil die parlamentarische Mitbestimmung ausgehebelt würde.
Ausreichende und gesicherte Finanzierung
Die AfD habe sich weniger zur Finanzierung geäußert als vielmehr sich darüber beklagt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk „nicht sendet, was Sie gern wollen, dass er es sendet“, monierte Holger Hövelmann (SPD) in Richtung AfD. „Aber das ist nicht der Auftrag der Politik, das Programm vorzugeben.“ Es gebe auch für die SPD vieles, was am Programm nicht gefalle.
Aber der Rundfunkbeitrag diene dazu, die Institution unabhängig von einzelnen politischen Meinungen zu finanzieren. Das vorgeschlagene Indexmodell komme aus Sicht der CDU nicht infrage. Zwar hätten die Landtage dadurch weniger Mitspracherecht, aber auch schon in der Vergangenheit hätten die Landtage wenig Einfluss gehabt, gab Hövelmann in deren Richtung zu bedenken. Ohne ausreichende und gesicherte Finanzierung werde der Programmauftrag schlechter ausgeführt werden können.
„Fehlen mir echt die Worte“
Der Beitragsstaatsvertrag und der Reformstaatsvertrag seien derzeit in der Diskussion, aber noch nicht als Beratungsgegenstand in den Landtag eingekehrt, sagte Stefan Gebhardt (Die Linke). Positiv sähe Die Linke die Zusammenlegung von Spartenangeboten und die Verschlankung der Radiolandschaft. Man dürfe allerdings nicht bei dem die Axt ansetzen, was die Wesensmerkmale des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seien: Bildung, Information und der Kulturbereich. Insbesondere bei der Bildung junger Menschen gebe es einen enormen Bedarf. Bei der möglichen Abschaltung des KIKA „fehlen mir echt die Worte“, so Gebhardt. Problematisch sei auch die Reduzierung pressähnlicher Onlinebeiträge. Gäbe es weniger ÖRR-Textangebote im Internet, bliebe als journalistisches Beitragsmonopol in Sachsen-Anhalt nur noch der Bauer-Verlag, kritisierte Gebhardt. Dieser Ansatz schade auch der Barrierefreiheit (Blinde und Sehgeschädigte), wenn man nur noch auf Audio und Video setze. Es sei seltsam, dass das Indexmodell bei den Diäten der Abgeordneten gut sei, im öffentlich-rechtlichen Rundfunk dann aber nicht.
Es gibt noch Gesprächsbedarf
Das Thema Indexmodell sei bereits „ein totes Pferd“, sagte Guido Kosmehl (FDP), es sei längst vom Tisch. Er hinterfragte stattdessen die Stellung des einzelnen Abgeordneten. Das System der Staatsverträge und der Ratifizierung im Landtag sei darauf ausgelegt, dass der Landtag keinen Einfluss auf die inhaltliche Ausgestaltung habe. Nach Beratungen in der Enquete-Kommission „ÖRR“ habe sich allerdings gezeigt, dass es kein anderes System gebe. Es sei jedoch niemand gezwungen, den Entwürfen automatisch zustimmen zu müssen, so Kosmehl. Im Reformstaatsvertrag gebe es einige Inhalte, über die noch geredet werden müsse. Laut Vertragsentwurf sollen mindestens vier Radiosender je Landesfunkanstalt eingespart werden; hier müsse noch einmal nachjustiert werden – denn wie stehe es um die 1er-Wellen im MDR? Zählen die einzeln oder zusammen?, fragte der FDP-Abgeordnete.
Versachlichung und Entpolitisierung
Der Staatsvertrag sei in einigen Punkten noch unklar, beispielsweise bei den Gehältern, meinte Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Aufgabe und Ziel des Reformstaatsvertrags sei, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verteidigen und zu neuer Stärke zu verhelfen, denn er sei eine tragende Säule der Demokratie. Er sei bedarfsgerecht zu finanzieren, „ein Kaputtsparen lehnen wir ab, denn das würde der Demokratie schaden“, so Frederking. Sie sprach sich für ein bleibendes Mitspracherecht für die Landesparlamente aus, um weiter Einfluss beispielsweise auf die Höhe des Rundfunkbreitags ausüben zu können. Aus Sicht der Grünen trage das Indexmodell zur Versachlichung und Entpolitisierung der Finanzierung bei. Eine Reform sollte mit einer moderaten Beitragserhöhung einhergehen dürfen. Die CDU lasse in Bezug auf die Indexlösung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht die Argumente gelten, die sie für sich selbst bei der Bemessung der Abgeordnetenentschädigung gelten lasse, dies rufe zu Skepsis auf, so Frederking.
Beschlüsse zur Sache wurden am Ende der Aktuellen Debatte wie üblich nicht gefasst.