Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben vom 27. Februar bis 7. März 2024 den Fünften Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Medienänderungsstaatsvertrag) unterzeichnet. Die Änderungen betreffen den Medienstaatsvertrag und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Der Landtag musste diesem noch zustimmen, die Landesregierung legte dazu einen Gesetzentwurf vor. Nach Beratung im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur empfahl dieser, den Gesetzentwurf in der vorliegen Fassung anzunehmen. Die Mehrheit der Abgeordneten ist der Empfehlung gefolgt, damit ist das Gesetz beschlossen.