Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben vom 27. Februar bis 7. März 2024 den Fünften Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Medienänderungsstaatsvertrag) unterzeichnet. Die Änderungen durch den Fünften Medienänderungsstaatsvertrag betreffen den Medienstaatsvertrag und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Der Landtag muss diesem noch zustimmen, die Landesregierung legte einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde im Anschluss an die Debatte nicht gleich bestätigt, aber zur weiteren Beratung einstimmig in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur überwiesen.