Erich Honecker und die Justiz
Der 1989 gestürzte Staatsratsvorsitzende Erich Honecker hat sich in der Berliner Charité einer Krebsoperation unterziehen müssen. Am Tag seiner Entlassung wartet jedoch nicht die Freiheit, sondern das Gefängnis. Er wird – gegen die Empfehlung der Ärzte – in die Untersuchungshaftanstalt Berlin-Rummelsburg verbracht, allerdings am Tag darauf wegen „Haftunfähigkeit“ entlassen.
Ein später ausgestellter Haftbefehl gegen Honecker kann nicht mehr vollstreckt werden. Er hat sich in den Schutz des sowjetischen Militärs gestellt und wird nach Moskau ausgeflogen. Im Sommer 1992 wird Honecker dann doch nach Deutschland ausgeliefert. Er wird verhaftet und unter Anklage wegen Totschlags gestellt. Das Verfahren wird ein Jahr später eingestellt, denn der Gesundheitszustand Honeckers hat sich extrem verschlechtert. Er geht in chilenische Exil, wo er im Mai 1994 stirbt.