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Eröffnung der 8. Landtagssitzung
Wie in jedem Sitzungsmonat haben die Abgeordneten des Landtags von Sachsen-Anhalt auch im Dezember die Möglichkeit, sich mit ihren Fragen direkt an die Ministerinnen und Minister der Landesregierung zu wenden.
Ergebnis
Die Befragung der Landesregierung wird durchgeführt.
(a) Die Landesregierung brachte im November 2021 den Entwurf eines Nachtragshaushaltsbegleitgesetzes 2021 in den Landtag ein. Einer der wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs ist die Errichtung des „Sondervermögens Corona“ mit einem Volumen von 1,95 Milliarden Euro, das durch die Zuführung von Mitteln aus dem Landeshaushalt finanziert werden soll. Der federführende Finanzausschuss legt nun eine Beschlussempfehlung vor, die die Annahme des Gesetzes vorsieht.
(b) Die Landesregierung brachte im November zudem den Entwurf eines zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes und einen Entschließungsantrag in den Landtag ein. Durch diese sollten vor allem die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen (Aufnahme von Krediten in Höhe von 2,6 Milliarden Euro) zur Einrichtung des Sondervermögens „Corona“ geschaffen werden. Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt, die beiden Vorlagen anzunehmen.
Ergebnis
zu a) Der Änderungsantrag Drs. 8/498 wird abgelehnt. Der Beschlussempfehlung Drs. 8/497 wird unverändert inkl. der Anlage zu § 3 zugestimmt. Damit ist das Begleitgesetz zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020/2021 beschlossen. Dem Entschließungsantrag Drs. 8/499 wird gefolgt.
zu b) Der Änderungsantrag Drs. 8/483 wird abgelehnt. Der Beschlussempfehlung Drs. 8/480 wird in unveränderter Fassung mehrheitlich zugestimmt. Ebenso wird dem Entschließungsantrag in Teil II der Beschlussempfehlung mehrheitlich gefolgt. Das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2020/2021 ist damit beschlossen.
d0327lge.pdf (PDF, 558 KByte) d0497vbe.pdf (PDF, 1,20 MByte) d0498dae.pdf (PDF, 265 KByte) d0499rea.pdf (PDF, 446 KByte) d0328lge.pdf (PDF, 311 KByte) d0329lea.pdf (PDF, 99 KByte) d0480vbe.pdf (PDF, 447 KByte) d0483dae.pdf (PDF, 436 KByte)
Auf Basis eines Antrags der Landesregierung soll der Landtag gemäß Infektionsschutzgesetz feststellen, dass für das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt weiterhin die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit besteht. Der Landtag soll die Landesregierung in die Lage versetzen, in künftigen Eindämmungsverordnungen die durch das Infektionsschutzgesetz gegebenen Maßnahmen anzuwenden.
Ergebnis
Dem Antrag Drs. 8/478 wir zugestimmt.
d0478lan.pdf (PDF, 446 KByte)
Gemäß der Landesverfassung sorgt das Land dafür, dass die Kommunen über Finanzmittel verfügen, die zur angemessenen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Die Umsetzung dieses Verfassungsauftrags erfolgt durch das Finanzausgleichsgesetz (FAG). Die aktuellen Berechnungen ergeben eine Finanzausgleichsmasse für die Jahre 2022 und 2023 von jeweils 1,735 Milliarden Euro. Die Verteilung der Schlüsselzuweisungen wird in diesen beiden Jahren nicht verändert. Sie soll mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf geregelt werden.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 8/463 wird in den Ausschuss für Finanzen (federführend) sowie in den Ausschuss für Inneres und Sport (mitberatend) überwiesen.
d0463lge.pdf (PDF, 4,77 MByte)
Es sei dringlicher denn je geboten, dem Ausverkauf des landwirtschaftlichen Bodens einen Riegel vorzuschieben, befindet die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Landesregierung soll daher aufgefordert werden, auf der Grundlage des Entwurfs eines Agrarstrukturgesetzes Sachsen-Anhalt (Drucksache 7/6804) eine gesetzliche Regelung zum Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen zu erarbeiten.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/458 wird in den Auschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten überwiesen.
d0458gan.pdf (PDF, 200 KByte)
Am 29. November 2021 wurde der Tarifvertrag über eine Corona-Sonderzahlung geschlossen. Dieser sieht für Tarifbeschäftigte pauschal eine Prämie in Höhe von 1 300 Euro (für Auszubildende 650 Euro) zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die COVID-19-Pandemie vor. Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern soll zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die COVID-19-Pandemie diese Prämie zusätzlich zu den ohnehin geschuldeten Bezügen gewährt werden.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 8/476 wird in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
d0476rge.pdf (PDF, 467 KByte)
Die aktuelle Seuchenlage mit den festgestellten lokalen Nachweisen der Afrikanischen Schweinepest erfordere umgehend eine kritische Betrachtung aller Maßnahmen des Landes, um die Ausbreitung dieser hochansteckenden Tierseuche in Sachsen-Anhalt noch zu verhindern, erklärt die AfD-Fraktion. Per Antrag soll die Landesregierung unter anderem aufgefordert werden, unter Einbeziehung aller Landkreise noch in diesem Jahr eine Landesübung in Kooperation mit den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern durchzuführen.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/442 wird in den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten überwiesen.
d0442aan.pdf (PDF, 127 KByte)
Die Unterrichtsversorgung an den öffentlichen Schulen des Landes habe längst ein noch hinnehmbares Niveau unterschritten, befindet die Fraktion DIE LINKE. In ihrem Antrag fordert sie unter anderem, dass ab dem Schuljahr 2022/2023 in den Schulen mit höchstens 90% Unterrichtsversorgung bis zu 500 pädagogische Fach- und Hilfskräfte einzusetzen seien. Auch die Mittel für ganztagsspezifische Angebote seien aufzustocken. Zudem sollen 400 zusätzliche Lehramtsstudienplätze (OvGU, MLU) durch das Land eingerichtet werden.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/435 wird abgelehnt.
d0435dan.pdf (PDF, 215 KByte)
Schon im Jahr 1971 wurde von verschiedenen (alten) Bundesländern ein Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf geschlossen. Nun soll auch Sachsen-Anhalt dieser Akademie beitreten. Der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes sieht unter anderem vor, dass der Umfang der Aus-, Fort- und Weiterbildungen deutlich ausgeweitet wird. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf der Landesregierung anzunehmen.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 8/438 wird zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
d0342lge.pdf (PDF, 2,67 MByte) d0438vbe.pdf (PDF, 183 KByte)
Die Entwicklungen im Rettungsdienst erfolgen nach Ansicht der Landesregierung rasant. Die Implementierung neuer Lösungen könne aber nur nach einer erfolgreichen Testphase stattfinden. Deshalb soll schnellstmöglich eine Experimentierklausel in das Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt eingefügt werden. Die Landesregierung legte Im November einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt einstimmig, den Gesetzentwurf in veränderter Fassung anzunehmen.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 8/439 wird gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
d0346lge.pdf (PDF, 228 KByte) d0439vbe.pdf (PDF, 133 KByte)
An Stelle der bisherigen bei der Norddeutschen Landesbank als teilrechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts errichteten Investitionsbank Sachsen-Anhalt soll eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet werden. Gegenstand der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist weiterhin insbesondere die Unterstützung des Landes bei der Gewährung und der Verwaltung staatlicher Finanzhilfen, vor allem auf den Gebieten Wirtschafts-, Wohnungsbau-, Städtebau- und Infrastrukturförderung. Auf Basis des Gesetzentwurfs der Landesregierung vom September 2021 empfiehlt der Finanzausschuss die Annahme des Gesetzes.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 8/453 wird zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
d0144lge.pdf (PDF, 293 KByte) d0453vbe.pdf (PDF, 817 KByte)
Schlussbemerkungen am Ende der 8. Landtagssitzung
Eröffnung der 9. Landtagssitzung
Es ist die Bundesversammlung, die den deutschen Bundespräsidenten wählt. Sie setzt sich zu gleichen Teilen aus den Mitgliedern des Bundestags und aus von den Landesparlamenten gewählten Wahlleuten zusammen. Die 17. Bundesversammlung findet voraussichtlich am 13. Februar 2022 statt. Die Fraktionen haben ihre Wahlleute bestimmt (siehe Drucksachen), sie müssen nun vom Parlament gewählt werden.
Ergebnis
Vom Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drs. 8/462 sind die Mitglieder mit der laufenden Nummer 1. bis 9., vom Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drs. 8/455 sind die Mitglieder mit der laufenden Nummer 1. bis 4., vom Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/474 sind die Mitglieder mit der laufenden Nummer 1. bis 3., vom Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drs. 8/473 sind die Mitglieder mit der laufenden Nummer 1. und 2., vom Wahlvorschlag der Fraktion der FDP - Drs. 8/475 sind die Mitglieder mit der laufenden Nummer 1. und 2. sowie vom Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drs. 8/457 ist Frau Lüddemann für die 17. Bundesversammlung gewählt.
d0462cwv.pdf (PDF, 444 KByte) d0455awv.pdf (PDF, 200 KByte) d0474dwv.pdf (PDF, 196 KByte) d0473swv.pdf (PDF, 431 KByte) d0475fwv.pdf (PDF, 426 KByte) d0457gwv.pdf (PDF, 195 KByte)
Gemäß der Landesverfassung von Sachsen-Anhalt schlägt der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz dem Landtag die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vor (siehe Drucksache). Zum Präsidenten des Landesverfassungsgerichts soll Dr. Uwe Wegehaupt (Magdeburg), zur Vizepräsidentin Claudia Schmidt (Hohenwarthe) gewählt werden.
Ergebnis
Das erforderliche Quorum einer Zwei-Drittel-Mehrheit sowie das Erfordernis der doppelten Mehrheit sind jeweils erfüllt und die Vorschläge in Ziffer I und Ziffer II der Drs. 8/428 haben die entsprechenden Mehrheiten erhalten.
Damit sind die Mitglieder und deren Vertreter sowie der Präsident und die Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichts gewählt.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Wir setzen die Sitzung fort. Mir liegt ein Schreiben der AfD-Fraktion vor. Darin heißt es, mit Wirkung vom 15. Dezember 2021 - deshalb hatte ich die Parlamentarischen Geschäftsführer in der Zwischenzeit auch bei mir - werde der Abg. Herr Dr. Hans-Thomas Tillschneider als Vorsitzender des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz abberufen. Er ist also nicht mehr Vorsitzender. Somit ist die Grundlage für den Tagesordnungspunkt 11 entfallen.
Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 unserer Geschäftsordnung ist die Fraktion der AfD berechtigt, einen Nachfolger zu benennen. Die Abg. Frau Margret Wendt wird seitens der Fraktion der AfD als Vorsitzende des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz benannt. Das gebe ich hiermit zur Kenntnis. Der Tagesordnungspunkt 11 entfällt.
Damit würden wir jetzt zum Tagesordnungspunkt 22 kommen. Aufgrund der besonderen zeitlichen Situation wird dieser Tagesordnungspunkt jedoch für die heutige Sitzung zurückgezogen; dessen Behandlung wird auf die Sitzung des Landtages im Januar 2022 verlegt. Damit haben wir nunmehr im Zeitplan ein Plus von 25 Minuten erzielt.
Wir treten jetzt in die Mittagspause ein und treffen uns um 14:50 Uhr wieder.
Auf Antrag mehrerer Abgeordneter soll der Vorsitzende des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz, Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD), abberufen werden. Die Rechtsgrundlage der Abberufung ergibt sich aus der Geschäftsordnung des Landtags von Sachsen-Anhalt. Die politische Tätigkeit des Abgeordneten – sowohl innerhalb als auch außerhalb des Parlaments – führe dazu, dass die antragsstellenden Abgeordneten das Vertrauensverhältnis zu ihm als Vorsitzenden des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz als nachhaltig gestört ansähen.
d0416man.pdf (PDF, 320 KByte)
Die AfD-Fraktion setzt sich mit ihrem Antrag für die Abschaffung der Schulpflicht und stattdessen für eine „Bildungspflicht“ ein. Es sei den Eltern freizustellen, ob sie das staatliche Bildungsangebot, zu dem der Staat verpflichtet bleibe, wahrnähmen oder ihre Kinder zuhause unterrichteten. Nach österreichischem Vorbild sei ein Prüfungssystem zu entwickeln, das den Lernfortschritt der zuhause unterrichteten Kinder kontrolliere. Erreiche ein Kind die vorgegebenen Lernziele durch Heimunterricht nicht, greife wieder die Schulpflicht.
d0440aan.pdf (PDF, 110 KByte)
CDU, SPD und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass die Maßnahmen des in der vergangenen Legislaturperiode erneuerten Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) weiterhin Bestand haben und die derzeit im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes finanzierten Maßnahmen auch bei möglichem Wegfall der Bundesmittel verlässlich weitergeführt werden sollen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll nach einstimmiger Meinung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom Landtag angenommen werden.
Ergebnis
Der Änderungsantrag Drs. 8/484 wird abgelehnt. Der Beschlussempfehlung Drs. 8/456 wird in unveränderter Fassung zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
d0341lge.pdf (PDF, 221 KByte) d0375gae.pdf (PDF, 206 KByte) d0456vbe.pdf (PDF, 452 KByte) d0484dae.pdf (PDF, 442 KByte)
Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des AG-SGB XII bestimmt die örtlichen Träger der Sozialhilfe, in ihrer sachlichen Zuständigkeit die Leistungen des kommunalen Bildungspakets zu übernehmen. Das Land ist gefordert, den neuen § 34c SGB XII und damit mittelbar die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts rechtzeitig zum 1. Januar 2022 umzusetzen und eine gesetzliche Regelung zur Trägerbestimmung im Land zu schaffen. Dem kommt die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nach.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 8/454 wird in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.
Zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie sei weiterhin und unter besonderer Würdigung der aktuellen Lage der Verzicht auf Präsenssitzungen bei Personalvertretungen notwendig, meint die Landesregierung und bringt einen entsprechenden Gesetzentwurf ein. Die Möglichkeit, Beschlüsse der Personalräte mittels Umlaufverfahren oder in einer Video- oder Telefonschaltkonferenz als gültig anzuerkennen, soll bis zum 31. Dezember 2022 für den Fall einer Naturkatastrophe, epidemischen oder pandemischen Lage bzw. sonstigen außergewöhnlichen Notsituation fortgelten.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 8/472 wird in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
d0472lge.pdf (PDF, 205 KByte)
Der Ausschuss für Petitionen legt seinen Jahresbericht 2020 vor. Demnach sind im Zeitraum vom 1. Dezember 2019 bis 30. November 2020 insgesamt 607 neue Petitionen eingereicht worden. Spitzenreiter waren die Bereiche Inneres (149), Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr (58) sowie Gesundheit und Soziales (76). Im selben Zeitraum wurden 400 Petitionen abschließend behandelt. Spitzenreiter waren hier die Bereiche Inneres (85), Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr (64) sowie Gesundheit und Soziales (56).
Ergebnis
Der Landtag nimmt den Bericht zur Kenntnis
d0425vbt.pdf (PDF, 591 KByte)
Das Land habe es bisher nicht geschafft, der im vom Landtag beschlossenen Wohn- und Teilhabegesetz normierten Verpflichtung zur Verabschiedung einer Heimmindestbauverordnung nachzukommen, bemängelt die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Daher soll die Landesregierung per Antrag aufgefordert werden, dem Landtag unverzüglich einen solchen Verordnungsentwurf „über bauliche Mindestanforderungen für stationäre Einrichtungen und sonstige nicht selbstorganisierte Wohnformen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt“ vorzulegen.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/459 wird in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (federführend) sowie in die Ausschüsse für Infrastruktur und Digitales und für Finanzen (mitberatend) überwiesen.
Die Freien Träger in Sachsen-Anhalt setzten mit ihrer Arbeit verlässlich unverzichtbare Maßnahmen in sozialen, pädagogischen, kulturellen und ökologischen Bereichen um und seien dafür angemessen finanziell auszustatten, befindet die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Deren Arbeit dürfe von der verspäteten Haushaltsaufstellung der Landesregierung nicht beeinträchtigt werden. Daher soll diese per Antrag unter anderem aufgefordert werden, sicherzustellen, dass die Arbeit der Freien Träger im Land von Jahresbeginn 2022 verlässlich fortgeführt werden könne.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/460 wird abgelehnt und der Alternativantrag Drs. 8/528 beschlossen.
d0460gan.pdf (PDF, 200 KByte) d0528raa.pdf (PDF, 202 KByte)
Die Fraktion DIE LINKE spricht sich in ihrem Antrag dafür aus, die Fortführung der Schulsozialarbeit nach dem bisherigen ESF-Programm „Schulerfolg sichern!“ in der neuen EU-Förderperiode in allen Landkreisen und kreisfreien Städten mindestens auf dem bisherigen Niveau sicherzustellen. In der Ausschreibung für die neue Förderperiode seien verbindliche Regelungen dafür zu treffen, dass die Arbeit der eingesetzten Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern durch Netzwerkstellen unterstützt und koordiniert und mit der Arbeit der Jugendämter vernetzt werde.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/461 wird in den Ausschuss für Bildung (federführend) sowie in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.
d0461dan.pdf (PDF, 429 KByte)
Laut Koalitionsvertrag strebt die von SPD, Grünen und FDP gebildete neue Bundesregierung an, bis zum Jahr 2030 einen bundesweiten Kohleausstieg durchzusetzen. Durch einen Antrag der AfD-Fraktion soll die Landesregierung aufgefordert werden, sich klar zum Kohlestandort Sachsen-Anhalt zu bekennen und mit allen politisch verfügbaren Mitteln (auch im Bundesrat) die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass dieser mindestens bis zum Jahre 2038 erhalten bleibt.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/441 wird in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (federführend) und in den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus (mitberatend) überwiesen.
d0441aan.pdf (PDF, 127 KByte)
Bei dem genannten Landesverfassungsgerichtsverfahren handelt es sich um eine kommunale Verfassungsbeschwerde der Stadt Aschersleben. Die Beschwerdeführerin hält Teile des Gesetzes zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Verbindung mit dem Gesetz über den Mehrbelastungsausgleich für kommunale Straßenbaumaßnahmen mit der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt für unvereinbar. Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz empfiehlt dem Landtag, zur genannten Verfassungsstreitsache keine Stellungnahme abzugeben.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 8/429 wird mehrheitlich gefolgt.
d0429vbe.pdf (PDF, 198 KByte)
Schlussbemerkungen am Ende der 9. Landtagssitzung
Eröffnung der 10. Landtagssitzung
„Mehr Fortschritt wagen!“, lautet der Titel des Koalitionsvertrags der sogenannten Ampelregierung aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen auf Bundesebene. Doch was bedeuten Regierungsbildung und Koalitionsvertrag im Bund für die Zukunftschancen Sachsen-Anhalts? Dieser Frage möchte die SPD-Fraktion in einer Aktuellen Debatte nachgehen.
Ergebnis
Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
d0481sad.pdf (PDF, 432 KByte)
(a) Seit Jahren seien die schlechten Arbeitsbedingungen und die unzureichende Bezahlung im Gesundheitswesen, vor allem beim Pflegepersonal, Thema in der politischen Debatte. Getan habe sich nichts, kritisiert die Fraktion DIE LINKE. Um endlich eine Veränderung der Lage zu erreichen, hat sie eine Aktuelle Debatte mit dem Titel „Gelobt, beklatscht, aber schlecht bezahlt – Pflegenotstand auch in Sachsen-Anhalt immer akuter“ angestoßen.
(b) Die landeseigenen Kliniken und die Universitätskliniken des Landes seien nicht an den TV-L gebunden. Demzufolge profitierten die Beschäftigten in diesen Kliniken nicht automatisch vom kürzlich geschlossenen Tarifabschluss, erinnert die Fraktion DIE LINKE. Sie fordert in einem Antrag, dass der Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder für die Beschäftigten an den landeseigenen Kliniken und Universitätsklinika zeit- und inhaltsgleich übernommen wird. Die Regelungen zu einem Corona-Bonus als Sonderzahlung sollen auf Beschäftigte von Subunternehmen ausgeweitet werden, die Leistungen für den Betrieb der landeseigenen Kliniken übernehmen.
Ergebnis
zu a) Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
zu b) Der Antrag Drs. 8/464 und der Änderungsantrag Drs. 8/527 werden in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (federführend) sowie in die Ausschüsse für Finanzen und für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (mitberatend) überwiesen.
d0482dad.pdf (PDF, 425 KByte) d0464dan.pdf (PDF, 427 KByte) d0527dae.pdf (PDF, 198 KByte)
Verschwörungsideologen widersprechen. Radikalisierten Corona-Leugnern und Impfgegnern mit staatlicher Konsequenz begegnen, fordert die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rahmen einer Aktuelle Debatte.
Ergebnis
Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
Schlussbemerkungen am Ende der 10. Landtagssitzung