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Eröffnung der 53. Landtagssitzung
(a) Die bisher im Haushaltsplan 2023 vorgesehene Finanzierung des Sondervermögens Corona aus kreditfinanzierten Rücklagen entspricht nicht mehr den verfassungsrechtlichen Anforderungen, da die Rücklage aus Krediten gebildet wurde, die bereits 2021 aufgenommen wurden. Mit dem Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes der Landesregierung wird die verfassungskonforme Finanzierung der Ausgaben des Sondervermögens Corona sichergestellt.
(b) Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie hatte der Landtag von Sachsen-Anhalt für die Jahre 2020 bis 2022 jeweils eine außergewöhnliche Notsituation festgestellt. Das Land habe aber die Folgewirkungen der Corona-Pandemie wirtschaftlich noch nicht überwunden, so die Landesregierung. Aktuell sind erst Maßnahmen mit einem Umfang von 580 Millionen Euro durchgeführt bzw. begonnen worden. Vor diesem Hintergrund sei es erforderlich, die haushalterischen Voraussetzungen für die Ausfinanzierung des mit dem Cor-SVG verabschiedeten Maßnahmenkatalogs zunächst für die Jahre 2023 und 2024 zu schaffen und die Krisenbewältigung weiter konsequent umzusetzen.
Ergebnis
zu a) Der Gesetzentwurf Drs. 8/3421 wird in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
zu b) Dem Antrag Drs. 8/3434 wird mehrheitlich zugestimmt.
Durch den von der Landesregierung im April 2023 eingebrachten Gesetzentwurf sollen die Gesetze über die Errichtung einer Landesanstalt für Altlastenfreistellung und über das Sondervermögen „Altlastensanierung Sachsen-Anhalt“ geändert werden. Das Errichtungsgesetz muss an die aktuellen Gegebenheiten und Handlungserfordernisse angepasst werden. Der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt dem Landtag mit 10:0:3 Stimmen, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 8/3349 wird zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Es erscheine laut Landesregierung im September 2023 angesichts der in den nächsten Jahren zu erwartenden Entwicklung in der Fläche des Landes erforderlich, den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren die Möglichkeit der Einrichtung einer Zweigstelle gesetzlich zu eröffnen. Damit bestünde auch für diese die Gelegenheit, die Geschäftsstellen von auf dem Lande ausscheidenden älteren Kolleginnen und Kollegen im eigenen Namen weiterzuführen. Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 8/3354 wird zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Aufgrund der hohen Zahl von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine und Asylsuchenden anderer Länder seien die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Aufnahme von Ausländern besonderen finanziellen Belastungen ausgesetzt, erkannten die Fraktionen von CDU, SPD und FDP im November 2023. Sie legten einen Gesetzentwurf vor, durch den die Landkreise und kreisfreien Städte für das Jahr 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 25 818 300 Euro zur Deckung des Finanzbedarfs bei der Aufnahme und Integration erhalten sollen – bereitgestellt aus Bundesmitteln. Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt dem Landtag mit 10:0:3 Stimmen, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 8/3355 wird zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Im Jahr 2018 hat die Europäische Kommission Vorschläge für eine reformierte Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) für den Förderzeitraum ab 2023 vorgelegt. Kernelemente dieser Reform sind u. a. ein neues Durchführungsmodell. Das Durchführungsmodell ist durch weniger Vorschriften auf EU-Ebene geprägt und ermöglicht damit mehr Gestaltungsspielräume bei der Durchführung auf nationaler Ebene. Hierzu legt die Landesregierung einen Gesetzentwurf vor. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten empfiehlt dem Landtag mit 6:0:6 Stimmen, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 8/3433 wird zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Mit der geplanten zweistufigen Erhöhung der Landeszuschüsse für die nach diesem Gesetz anerkannten Einrichtungen und landesweit tätigen Zusammenschlüsse der Erwachsenenbildung in den Jahren 2024 um 520 000 Euro (laut Haushaltsplanentwurf 2024) und 2026 um 205 700 Euro (laut mittelfristiger Finanzplanung der Landesregierung) soll für die Träger der Einrichtungen für einen Zeitraum von vier Jahren (2024 bis 2027) Planungssicherheit geschaffen werden. Im Hinblick auf die finanzielle Beteiligung des Landes ab 2028 werde im Jahr 2027 eine Verständigung zu den Förderbedarfen erfolgen, so die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 8/3423 wird in den Ausschuss für Bildung überwiesen.
Das Landesverwaltungsamt hat in Erstzuständigkeit oder als Fachaufsichts‐ und Widerspruchsbehörde gegenwärtig über 1 300 Aufgaben zu erledigen. Um auch künftig die Wahrnehmung der Aufgaben, insbesondere der gesetzlichen Pflichtaufgaben, in gewohnter Qualität abzusichern, seien laut Gesetzentwurf der Landesregierung Optimierungsmöglichkeiten und Entlastungspotenziale erforderlich. Dazu zähle auch der teilweise oder vollständige Aufgabenverzicht mit dem Ziel, die dadurch im LVwA freigesetzten Personalressourcen in anderen hoheitlichen Aufgabenbereichen einzusetzen.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 8/3425 wird in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Es gibt derzeit 122 Pass‐ und Personalausweisbehörden in Sachsen‐Anhalt, die Pflicht, die erhobenen Lichtbilder zum Abruf ‒ beispielsweise für Polizei- und Sicherheitsbehörden ‒ bereitzuhalten, besteht jedoch nicht. Der Bund habe die technischen Grundlagen des Abrufverfahrens, die Standards für die Kommunikation, die Voraussetzungen des Abrufs und die Auswahldaten verbindlich festgelegt. Eine „rechtliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Lichtbildern zum automatisierten Abruf“ soll geschaffen werden. Im Vorgriff darauf soll laut Gesetzentwurf der Landesregierung auch der automatisierte Lichtbildabruf effizient und zuverlässig aus einem Zentralen Lichtbildbestand (ZLB) umgesetzt werden.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 8/3426 wird in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Landesregierung im Wesentlichen das Ziel, die stiftungsrechtlichen Vorschriften des Landes an die Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) anzupassen. Der Bundesgesetzgeber hatte mit dem Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Juli 2021) das materielle Stiftungsrecht für Stiftungen des bürgerlichen Rechts abschließend geregelt. Ein vom Bundesamt für Justiz zentral verwaltetes bundesweites elektronisches Stiftungsregister wird zum 1. Januar 2026 eingeführt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung soll zur Rechtssicherheit auf dem Gebiet des Stiftungsrechts beitragen und das Stiftungswesen im Land Sachsen-Anhalt weiter fördern.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 8/3427 wird in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) sowie in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.
Noch im Januar 2023 galt die „verwilderte Haustaube“ in Sachsen-Anhalt laut Schädlingsbekämpfungsordnung als tierischer Schädling. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte dafür geworben, dies zu ändern. Mittlerweile ist die Taube nach dem Kabinettsbeschluss vom 1. August 2023 aus der SchädBekVO gestrichen worden. Laut Beschlussempfehlung (8:0:5 Stimmen) soll die Landesregierung die Auswirkungen im Zuge der Streichung ein Jahr nach Inkrafttreten eingehend auswerten und eine weitere Folgenabschätzung vornehmen.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 8/3385 wird mehrheitlich zugestimmt.
Schlussbemerkungen am Ende der 53. Landtagssitzung
Eröffnung der 54. Landtagssitzung
Wie in jedem Sitzungsmonat haben die Abgeordneten des Landtags von Sachsen-Anhalt auch im Dezember die Möglichkeit, sich mit ihren Fragen direkt an die Ministerinnen und Minister der Landesregierung zu wenden.
Ergebnis
Die Befragung der Landesregierung wird durchgeführt.
Aktive Industriepolitik, also die forcierte Modernisierung der industriellen Grundlagen im 21. Jahrhundert, müsse mit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen einhergehen, um Abwanderung zu verhindern und effektive Fachkräfteanwerbung zu ermöglichen, befindet die Fraktion DIE LINKE. Sie hat zum Thema eine Aktuelle Debatte beantragt.
Ergebnis
Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
Die Ergebnisse der am 5. Dezember 2023 veröffentlichten PISA-Studie 2022 gäben Anlass für eine grundlegende Debatte zur Qualitätssicherung der schulischen Bildung im Land Sachsen-Anhalt, findet die CDU-Fraktion. Unter dem Titel „Bildungsqualität sichern ‒ Lehren aus der PISA-Studie“ hat sie eine Aktuelle Debatte beantragt.
Ergebnis
Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) habe im Frühjahr 2023 den globalen „Corona-Gesundheitsnotstand“ aufgehoben. Trotzdem wolle Ministerpräsident Reiner Haseloff aufgrund der misslichen Finanzpolitik seiner Regierung eine neue Corona-Notlage ausrufen. Das will die AfD in einer von ihr initiierten Aktuellen Debatte ausdiskutieren.
Ergebnis
Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
Die Regelungen der Schuldenbremse dürften nicht als Zukunftsbremse wirken und notwendige Investitionen in Strukturwandel und Klimaschutz verhindern, konstatiert die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Für diese Transformation müsse der Staat allerdings die nötige Handlungsfähigkeit besitzen. In einer Aktuellen Debatte soll darüber gesprochen werden.
Ergebnis
Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
Angesichts der aktuellen Entwicklungen auf der Weltklimakonferenz in Dubai, in der 22 Staaten eine Erklärung zur massiven Ausweitung der Energieerzeugung aus Atomkraft zum Wohle des Klimas unterzeichnet hätten, sei es von entscheidender Bedeutung, eine breitgefächerte Diskussion über die potenziellen Auswirkungen und Herausforderungen dieser Allianz zu führen, meint die FDP-Fraktion und beantragte eine entsprechende Aktuelle Debatte.
Ergebnis
Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
Auf Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll sich die Landesregierung bei den anstehenden Verhandlungen zu den Zielvereinbarungen 2024 bis 2028 zwischen dem Wissenschaftsministerium und den Universitäten sowie Hochschulen Sachsen-Anhalts für eine Erhöhung des Anteils unbefristet beschäftigten Personals einsetzen. Der Landtag soll sich dafür aussprechen, dass die dafür nötigen Voraussetzungen geschaffen und in den Zielvereinbarungen konkrete Vereinbarungen getroffen würden, um Stellen zu entfristen, den Anteil unbefristeter Stellen zu erhöhen und eine Befristungshöchstquote zu vereinbaren.
Mit einer verfassungsrechtlichen Verankerung werde in Sachsen-Anhalt der Schutz von Kindern und Jugendlichen besonders gewürdigt, konstatieren die Fraktionen von CDU, SPD und FDP. Kinderschutz sei ein hohes Gut, zu dessen Verwirklichung der Staat und die Gesellschaft gleichermaßen beizutragen hätten. Durch den Antrag der Koalition soll die Landesregierung im Zuge einer Novellierung des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt die Möglichkeit eines interkollegialen Ärzteaustauschs zur Verbesserung des Kinderschutzes zu prüfen und einen Sachstandsbericht abgeben.
Schlussbemerkungen am Ende der 54. Landtagssitzung
Eröffnung der 55. Landtagssitzung
Die „Prognose 2022“ des Forschungsprojekts „Gleitende Langfrist-Verkehrsprognose 2021 bis 2022“ lasse bis 2051 eine Steigerung der Güterverkehrsleistung in Deutschland um 46 Prozent erwarten. Auf Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und FDP soll die Landesregierung Feldversuche mit wissenschaftlicher Begleitung auf den Weg zu bringen, um Lkws mit einem Gesamtgewicht von bis zu 44 Tonnen und teilbaren Ladungen auch außerhalb der Vor- und Nachläufe zum kombinierten Verkehr in Sachsen-Anhalt in drei Modellvorhaben zu erproben. Das Hauptaugenmerk des dreijährigen Feldversuchs solle vor allem auf regelmäßigen Transporten im Nahbereich liegen.
Ergebnis
Dem Antrag Drs. 8/3436 wird zugestimmt.
Die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Flucht‐ oder Migrationshintergrund an den Schulen sei eine wichtige Daueraufgabe, bei der Schulen Unterstützung benötigten, konstatiert die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Daher soll die Landesregierung per Antrag der Grünen alle Voraussetzungen dafür schaffen, dass die bestehenden Stellen der Sprach‐ und Kulturmittlung an Schulen für die Integration von ukrainischen Schülerinnen und Schülern erhalten blieben. Gleichzeitig soll die Fachstelle „Sprachmittlung Ukraine“ so ausgestattet werden, dass diese ihre Arbeit auf die Unterstützung bei der Integration von Schülerinnen und Schülern auch aus anderen Herkunftsländern erweitern könne.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/3431 wird in den Ausschuss für Bildung (federführend) sowie in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (mitberatend) überwiesen.
Gemäß Landesverfassung sorge das Land per Finanzausgleichsgesetz (FAG) dafür, dass die Kommunen über Finanzmittel verfügten, die zur angemessenen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich seien, erinnert die Landesregierung. Mit dem von ihr im September 2023 vorgelegten Gesetzentwurf erfolge eine Neuberechnung der Finanzausgleichsmasse für die Jahre 2024 bis 2026 auf der Grundlage aktueller statistischer Daten. Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt dem Landtag mit 7:1:4 Stimmen, den Gesetzentwurf in bearbeiteter Fassung anzunehmen.
Ergebnis
Der Änderungsantrag Drs. 8/3449 wird abgelehnt. Der Beschlussempfehlung Drs. 8/3407 wird in unveränderter Fassung zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
(a) Die demografische Entwicklung mache auch vor den Betriebsinhabern im Handwerk nicht halt, konstatiert die AfD-Fraktion. Die Entscheidung zum Erwerb des Meistertitels dürfe nicht vom Geldbeutel abhängig sein. Daher sei grundsätzlich eine Kostenfreiheit der Meisterfortbildung anzustreben. Via Antrag soll die Landesregierung daher aufgefordert werden, dem bayerischen und hessischen Vorbild zu folgen und schnellstmöglich eine kostenfreie Meisterfortbildung in Sachsen-Anhalt anzubieten.
(b) Die AfD-Fraktion brachte im April 2022 einen Antrag ein, durch den die Landesregierung aufgefordert werden sollte, ein landesweites Pilotprojekt zur Nachwuchsgewinnung im Handwerk zu starten. Es sollte in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer, der Bundesagentur für Arbeit und den Jugendberufsagenturen entwickelt werden. Der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus hat nun eine Beschlussempfehlung (7:3:3 Stimmen) erarbeitet, durch die die Landesregierung sich unter anderem weiter dafür einsetzen soll, „dass das Ansehen von Handwerksberufen auch in der Öffentlichkeit gesteigert wird“.
Ergebnis
zu a) Der Antrag Drs. 8/3413 sowie der Alternativantrag Drs. 8/3500 werden abgelehnt.
zu b) Der Beschlussempfehlung Drs. 8/3405 wird mehrheitlich gefolgt.
Diese Preise für Energie werden nach dem Wegfall der Energiepreisbremsen für viele Menschen mit geringem Einkommen, Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Studierende und Rentnerinnen und Rentner in Sachsen-Anhalt kaum noch bezahlbar sein, mutmaßt die Fraktion DIE LINKE. In einem Nachtragshaushalt des Landes für 2024 sollte es demnach einen Härtefallfonds in Höhe von 10 Millionen Euro für von Energiesperren bedrohte oder betroffene Haushalte eingerichtet werden. Zur Abwendung drohender Sperren sollten zugleich die Energie- und Schuldnerberatungen des Landes entsprechend weiter ausgebaut werden.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/3429 wird abgelehnt.
(a) Im Koalitionsvertrag für die Legislatur 2021 bis 2026 ist geregelt, dass die Maßnahmen des in der vergangenen Legislaturperiode erneuerten Kinderförderungsgesetzes (KiFöG), weiterhin Bestand haben sollen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung vom Oktober 2023 sieht die Verlängerung dieser Maßnahmen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 vor. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung empfiehlt dem Landtag mit 6:0:6 Stimmen, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen.
(b) Seit vielen Monaten sorgten anhaltende Teuerungen für Lebensmittel und Energie für Sorgen in Bevölkerung und Wirtschaft. Altersarmut und Kinderarmut nähmen weiter zu, so die Fraktion DIE LINKE. Per Antrag der Linken soll sich die Landesregierung auf Bundesebene für eine Steuerbefreiung auf Verpflegungsdienstleistungen in Kita und Schule einsetzen. Zudem soll sie kurzfristig einen Preisdeckel von 3,50 Euro für bezahlbare Vollverpflegung im Land einführen, damit kein Kind aus Kostengründen von der Essensversorgung in Kita und Schule abgemeldet werden müsse.
Ergebnis
Zu a) Der Beschlussempfehlung Drs. 8/3418 wird gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Zu b) Der Antrag Drs. 8/3428 sowie der Alternativantrag Drs. 8/3485 werden in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (federführend) sowie in die Ausschüsse für Bildung und für Finanzen (mitberatend) überwiesen.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt soll auf Vorschlag der AfD-Fraktion das Mitglied des Landtags Christian Mertens zum Vizepräsidenten des Parlaments wählen. Seit Beginn der 8. Wahlperiode sind schon mehrere AfD-Abgeordnete zur Wahl angetreten, allerdings jedes Mal am Mehrheitsvotum gescheitert.
Ergebnis
Der Wahlvorschlag Drs. 8/3414 hat das erforderliche Quorum nicht erreicht.
(a) Per Gesetzbeschluss habe der Landtag mehrheitlich den Weg zu einer Überprüfung der Abgeordneten auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR eröffnet, der dem Verfahren nahekomme, das im Deutschen Bundestag angewendet werde, so die Koalitionsfraktionen. Auf deren Antrag soll es zur Einsetzung eines Ausschusses zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR kommen.
(b) Der Ausschuss soll aus sieben Mitgliedern bestehen. Die Fraktionen von CDU, AfD, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringen Wahlvorschläge zur Besetzung des Ausschusses ein.
Ergebnis
Zu a) Der Antrag Drs. 8/3438 hat das erforderliche Quorum erreicht. Die Einsetzung des Ausschusses zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR ist damit beschlossen.
Zu b) Die Wahlvorschläge Drs. 8/3439, Drs. 8/3049 sowie Drs. 8/3057 haben das erforderliche Quorum erreicht. Damit sind die vorgeschlagenen Personen als Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder gewählt.
Den Landtag erreichte der Vorschlag für die Wahl von zwei Ersatzpersonen als stellvertretende stimmberechtigte Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses, die vom Landtag gewählt werden. Die Wahlvorschläge kommen von der Evangelischen Landeskirche Anhalt (Henry Esche, Leitender Jugendbildungsreferent) und vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt (Judith Linde-Kleiner, Geschäftsführerin des KgKJH e. V.).
Ergebnis
Dem Wahlvorschlag Drs. 8/3406 wird zugestimmt.
Die steigende Verbreitung und Verfügbarkeit von billigen AirTag‐Kleinsendern, die ursprünglich zur Auffindung von Gegenständen des Verwenders gedacht waren, mache gesetzgeberisches Handeln erforderlich, findet die AfD-Fraktion. Durch deren Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, gegenüber dem Bundesgesetzgeber auf eine neue Regelung im Strafgesetzbuch hinzuwirken, die unbefugtes Sender‐Tracking und das unbefugte Orten von Personen unter Strafe stellt.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/3412 wird abgelehnt.
Der fehlenden Wertschätzung sportlicher Erfolge sei von staatlicher Seite zumindest mit einer Ehrenrente entgegenzutreten, meinte die AfD-Fraktion. Sie spricht sich in ihrem Antrag dafür aus, Olympia- und Paralympics-Goldgewinnern, die seit zwei Jahren startberechtigt für einen Sportverein in Sachsen-Anhalt sind, ab den Olympischen Sommerspielen 2024 in Paris eine lebenslange Ehrenrente unabhängig von der Anzahl der gewonnenen Medaillen in Höhe von 150 Euro (steuerfreu sowie Anpassung nach KOV-Anpassungsverordnung) auszuzahlen.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/3410 wird abgelehnt und der Alternativantrag Drs. 8/3491 beschlossen.
Die hausärztliche Versorgung sei vor allem im ländlichen Raum Sachsen-Anhalts nicht mehr flächendeckend gegeben, befindet die Fraktion DIE LINKE. Durch den von ihr eingebrachten Antrag soll das Sozialministerium beauftragt werden, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung ein Modellprojekt für ein sogenanntes Medimobil im Jahr 2024 zu entwickeln. Das Medimobil soll demnach vor allem Orte mit einer drohenden haus- und fachärztlichen Unterversorgung in regelmäßigem Rhythmus anfahren und vor Ort die Versorgung unterstützen und ergänzen.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/3404 und der Änderungsantrag Drs. 8/3487 werden in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.
Schlussbemerkungen am Ende der 55. Landtagssitzung
Eröffnung der 56. Landtagssitzung
Die bisher im Haushaltsplan 2023 vorgesehene Finanzierung des Sondervermögens Corona aus kreditfinanzierten Rücklagen entspricht nicht mehr den verfassungsrechtlichen Anforderungen, da die Rücklage aus Krediten gebildet wurde, die bereits 2021 aufgenommen wurden. Mit dem Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes der Landesregierung wird die verfassungskonforme Finanzierung der Ausgaben des Sondervermögens Corona sichergestellt. (Ausschussberatung noch ausstehend)
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 8/3484 wird mehrheitlich zugestimmt. Das Nachtragshaushaltsgesetz 2023 ist damit beschlossen.
Die AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt spricht sich in einem Antrag dafür aus, dass sich die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung dafür einsetzen solle, dass die Zustimmung Deutschlands zur Erweiterung der Europäischen Union bei Ländern unterbleibe, die die Aufnahmekriterien nicht erfüllten, und dass insbesondere verhindert werde, dass Staaten im Kriegszustand in die EU aufgenommen würden.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/3409 wird abgelehnt.
In den letzten zehn Jahren habe Sachsen‐Anhalt über zwei Millionen Euro an öffentlichen Mitteln für den Ankauf von Kunst aufgewendet, konstatiert die AfD-Fraktion. Mittels Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, „Transparenz bei den aus Landesmitteln erworbenen Kunstwerken herzustellen und darüber die Öffentlichkeit angemessen zu informieren“ und „zukünftig eine Einzelaufstellung der jährlich durch das Land erworbenen Kunstwerke nach Werk, Kunstform, Künstler und Kaufpreis zu veröffentlichen“. Auch eine Gesamtübersicht der seit 1991 erworbenen Kunstwerke soll der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/3411 sowie der Alternativantrag Drs. 8/3486 werden abgelehnt. Der Alternativantrag Drs. 8/3492 wird beschlossen.
Ausgehend von zwei Anträgen der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN („Demokratische Kultur in den Spezialeinheiten der Polizei stärken“ und „Moderne Fehlerkultur in der Polizei Sachsen-Anhalts ermöglichen“) hat der Ausschuss für Inneres und Sport eine Beschlussempfehlung (8:3:2 Stimmen) erarbeitet, in der es unter anderem heißt: „Die Pflicht der Beamtin und des Beamten zur Verfassungstreue ist eine der Grundpflichten, die für das öffentlich‐rechtliche Dienst‐ und Treueverhältnis von essentieller Bedeutung ist. Beamtinnen und Beamte haben sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten.“
Ergebnis
Der Änderungsantrag Drs. 8/3453 wird abgelehnt. Der Beschlussempfehlung Drs. 8/3396 wird mehrheitlich gefolgt.
Zur Verbesserung der Aufgabenwahrnehmung und Entscheidungsfähigkeit der Kommunalpolitik und zur Stärkung der kommunalen Eigenverantwortung gelte es, die kommunalrechtlichen Rahmenbedingungen für die Kommunen und das ehrenamtliche kommunalpolitische Mandat kontinuierlich weiterzuentwickeln, betont die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf. Mit dem Ziel einer rechtssicheren und praxisgerechten Modernisierung des Kommunalrechts wurden daher die kommunalrechtlichen Vorschriften einer kritischen Prüfung (siehe Gesetzentwurf) unterzogen.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 8/3422 wird in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) sowie in die Ausschüsse für Finanzen, für Wirtschaft und Tourismus, für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und für Infrastruktur und Digitales (mitberatend) überwiesen
Derzeit gebe es zwar bundes- und landesweit verschiedenste Präventionsangebote, die die Vorbeugung von Gewalt, Kriminalität, Suchtverhalten und insbesondere den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt durch Dritte vorbeugen wollen, es gebe jedoch nur verschwindend geringe Evaluationsangebote, an denen sich Schulen, Kitas und andere Einrichtungen orientieren könnten, um die Qualität des jeweils ausgewählten Angebots abschätzen zu können, moniert die Fraktion DIE LINKE. Mit ihrem Antrag soll Abhilfe geschaffen werden.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/3403 wird abgelehnt.
(a) Die Landesregierung legte im September 2023 den Entwurf eines Haushaltsgesetzes für das Jahr 2024 vor. Darin waren Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 14 269 658 400 Euro aufgeführt. Das Haushaltsgesetz 2024 basiert laut Landesregierung in seinen wesentlichen Teilen auf dem Haushaltsgesetz 2023. Entbehrliche Regelungen seien gestrichen worden. Nach den Haushaltsberatungen in den Ausschüssen des Landtags weist der Haushaltsentwurf nun ein Volumen von 14 565 464 400 Euro auf.
(b) Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie hatte der Landtag von Sachsen-Anhalt für die Jahre 2020 bis 2022 jeweils eine außergewöhnliche Notsituation festgestellt. Das Land habe aber die Folgewirkungen der Corona-Pandemie wirtschaftlich noch nicht überwunden, so die Landesregierung. Vor diesem Hintergrund sei es erforderlich, die haushalterischen Voraussetzungen für die Ausfinanzierung des mit dem Cor-SVG verabschiedeten Maßnahmenkatalogs zunächst für die Jahre 2023 und 2024 zu schaffen und die Krisenbewältigung weiter konsequent umzusetzen.
Ergebnis
zu b) Dem Antrag Drs. 8/3435 wird zugestimmt.
zu a) Die Änderungsanträge Drs. 8/3448, Drs. 8/3451 und Drs. 8/3499 werden abgelehnt.
Die Änderungsanträge Drs. 8/3495, Drs. 8/ 3496 und Drs. 8/ 3502 werden beschlossen.
Der Beschlussempfehlung in Teil I der Drs. 8/3441 wird mit einer mündlich vorgetragenen redaktionellen Änderung (einschl. Erste und Zweite Anlage) - unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungsanträge - in geänderter Fassung mehrheitlich zugestimmt.
Dem Entschließungsantrag, Nr. 2 in der Beschlussempfehlung Drs. 8/3441 wird mehrheitlich gefolgt.
Dem Entschließungsantrag Drs. 8/3493 wird ebenfalls zugestimmt.
Das Haushaltsgesetz 2024 des Landes Sachsen-Anhalt ist damit beschlossen.
Der Antrag „Alleenfonds für Sachsen‐Anhalt“ (Drucksache 8/2036) wurde von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Sitzung des Landtags am 27. Januar 2023 eingebracht. Im Anschluss wurde er in die Ausschüsse für Infrastruktur und Digitales sowie für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt überwiesen. Bislang liegt dem Landtag zu diesem Beratungsgegenstand keine Beschlussempfehlung vor. Die Grünen legen daher ein Berichterstattungsverlangen vor.
Ergebnis
Dem Berichterstattungsverlangen gemäß § 14 Abs. 2 GO.LT wird entsprochen. Beschlüsse werden hierzu nicht gefasst.
Schlussbemerkungen am Ende der 56. Landtagssitzung