Kurz vor der Weihnachtsruhe haben sich die Abgeordneten im Landtag von Sachsen-Anhalt noch mit fünf Gesetzentwürfen beschäftigt. Die Themen: Jagdgesetz, Erwachsenenbildung, KiFöG, Entschädigungsrecht und ein Vertrag mit der Jüdischen Gemeinschaft.
Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung
Das von der Landesregierung eingebrachte Gesetz zur Förderung und Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt zielt auf eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Regelungen und ersetzt das Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung im Lande Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 1992. Das „Herzstück“ des Gesetzentwurfs bildet die neue Fördersystematik. Das Deutsche Institut für Erwachsenenbildung hatte in seinen Analysen zur Erwachsenenbildung in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2013 und 2015 bereits angeregt, das Fördermodell auf den Prüfstand zu stellen. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Bildung und Kultur sowie in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
Mit dem im Dezember 2019 beschlossenen Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts war die Versorgung von Kriegsgeschädigten, deren Angehörigen und Hinterbliebenen grundlegend reformiert worden. Das Soziale Entschädigungsrecht ist nunmehr in einem eigenen Sozialgesetzbuch (SGB XIV) geregelt. In der Folge wird noch eine Vielzahl von bisher geltenden Gesetzen aufgehoben werden. Sachsen-Anhalt muss noch eine Reihe von landeseigenen gesetzlichen Regelungen schaffen, der vorliegende Gesetzentwurf ist eine davon. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen.
Vertrag des Landes mit der Jüdischen Gemeindschaft
Außerdem hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf eingebracht, welcher der Ratifikation eines Vertrags des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft zu baulich-technischen Sicherungsmaßnahmen dient, sowie deren Wartung und zu Wachpersonal über den Doppelhaushalt 2020/2021 hinaus. Schon jetzt sei bei den Synagogenneubauten in Dessau-Roßlau und Magdeburg absehbar, dass Investitionen in diesem Bereich auch in den Folgejahren erforderlich werden, ebenso für Wachdienstleistungen. Mit der Ratifikation des Staatsvertrags bindet sich der Gesetzgeber auch für zukünftige Haushaltsjahre. Dabei ist die Laufzeit des Vertrags mit der Jüdischen Gemeinschaft zunächst bis zum Jahr 2026 ausgewiesen. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Änderung des KiFöG vorgeschlagen
Die Fraktion DIE LINKE hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes vorgelegt. Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, sind laut Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ab dem folgenden 1. August gesetzlich schulpflichtig. Sie werden aber erst ab dem Tag der Einschulung unterrichtet. Diese Kinder sollten, so der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, in der Zeit zwischen dem allgemeinen Schulbeginn und dem Tag der Einschulung betreuungstechnisch wie Schulkinder in der Schulferienzeit behandelt werden. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen.
Landesjagdgesetz soll geändert werden
Die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legen den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt vor. Darin geht es unter anderem darum, bei einer Bewegungsjagd von Schalenwild das Überlaufen von Jagdhunden in andere nicht beteiligte Jagdreviere zu legitimieren. Außerdem soll der Wildschweinbestand reduziert werden können, insbesondere um das Risiko der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest zu vermindern. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.