Die Regelstudienzeit für Studentinnen und Studenten wird um ein Semester erhöht, damit ihnen keine Nachteile aus den pandemiebedingten Einschränkungen im Sommersemester 2020 erwachsen. Das hat der Landtag im Dezember-Plenum beschlossen. Dadurch verlängert sich die Förderhöchstdauer für BAföG-Leistungen. Zudem erhalten Hochschulen die Möglichkeit, Prüfungen und Leistungen aufgrund der Corona-Pandemie nicht zu werten oder zur Notenverbesserung wiederholen zu lassen. Die dafür notwendige Änderung des Hochschulgesetzes wurde vom Wissenschaftsministerium auf den Weg gebracht und am 15. Dezember 2020 vom Landtag beschlossen.
Das Gesetz ermöglicht es zudem, dass solche Regelungen in ähnlichen Krisen oder bei Andauern der Corona-Pandemie zukünftig per Verordnung getroffen werden können. Das bedeutet, es geht viel schneller als bei Gesetzesänderungen. Dadurch könnte das Wissenschaftsministerium die Regelstudienzeit kurzfristig auch für das laufende Wintersemester 2020/2021 verlängern, falls dies erforderlich sein sollte.