Dem Landtag obliegt die Kontrolle der Landesregierung. Als wichtige Kontrollinstanz gilt die Opposition, also die nicht an der Regierung beteiligten Fraktionen/Abgeordneten. Um diese Aufgabe wahrzunehmen, ist der Landtag mit verschiedenen Instrumenten ausgestattet, so stehen dem Plenum die Aktuelle Debatte, die Fragestunde mit Kleinen Anfragen zur mündlichen Beantwortung, Große Anfragen, Zwischenfragen und Kurzinterventionen zur Verfügung.
Als Besonderheit zu nennen ist, dass die parlamentarischen Kontrollrechte als Minderheitenrechte ausgestaltet sind. So wird verhindert, dass allein eine Mehrheit über das Ob und Wie der Kontrolle entscheidet. Die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses bedarf beispielsweise keiner Mehrheit, sondern nur der Zustimmung eines Viertels der Mitglieder des Landtags.