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Plenarsitzung

Gesetzgebung

Das Recht, einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen, ist durch die Landesverfassung geregelt: Die Landesregierung, das Parlament (Fraktion oder acht Abgeordnete), aber auch das Volk selbst (per Volksbegehren) können dieses Recht in Anspruch nehmen. Man spricht hier vom „Gesetzesinitiativrecht“.

Aufgrund der Strukturierung Deutschlands in Bund und Länder erfolgt auf Basis des Grundgesetzes die Regelung der Zuständigkeiten hinsichtlich der sehr unterschiedlichen Gesetzesbereiche. Während der Bund zentrale Themen behandelt, regelt jedes Land individuell zum Beispiel die Bereiche Schule/Hochschule, Sicherheit/Ordnung sowie Kultur.

Gesetzentwürfe durchlaufen in der Regel zwei Beratungen im Plenum sowie eine Bearbeitung in den Fachausschüssen mit einer entsprechenden Beschlussempfehlung, ehe sie durch eine Mehrheit der Abgeordneten angenommen oder abgelehnt werden.