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Plenarsitzung

Gemeinden und Regionen im KGRE

Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE), dessen Vorsitz Sachsen-Anhalt von 2022 bis 2023 innehatte, ist keine Einrichtung der EU, sondern setzt sich aus lokalen oder regionalen Mandatsträgern aus den Mitgliedstaaten des Europarats zusammen. Der Europarat ist eine eigenständige internationale Organisation, in der nicht nur die 27 EU-Mitgliedstaaten vertreten sind. Der Kongress ist die Stimme der Regionen und Gemeinden im Europarat. Er berät das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung des Europarats in allen Fragen der Gemeinde- und Regionalpolitik.

Blick auf die Website des KGRE.

Blick auf die Website des KGRE.

Der Kongress arbeitet eng mit nationalen und internationalen Organisationen zusammen, welche die Kommunal- und Regionalbehörden vertreten.

Zu seinen Aufgaben gehören:

  • die Schaffung bzw. Entfaltung effizienter kommunaler und regionaler Regierungsstrukturen in allen Europaratsstaaten und insbesondere in den neuen Demokratien; wesentliche Grundlage dafür ist die vom Europarat geschaffene Europäische Charta für Kommunale Selbstverwaltung.
  • die Beobachtung und Weiterentwicklung der Kommunal- und Regionaldemokratie in den Mitgliedsstaaten;
  • die Einführung von Maßnahmen zur Förderung einer effektiven Beteiligung der Bevölkerung an der Kommunal- und Regionaldemokratie;
  • die Förderung der regionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit;
  • die Wahlbeobachtung bei Kommunal- und Regionalwahlen.

Der Kongress besteht aus zwei Kammern, der Kammer der Gemeinden und der Kammer der Regionen. Die Zwei-Kammer-Versammlung setzt sich aus 306 Mitgliedern und ebenso vielen Stellvertretern zusammen. Sie alle sind gewählte Vertreter aus rund 130 000 kommunalen oder regionalen Gebietskörperschaften der Staaten, die dem Europarat angehören. Der Kongress wählt abwechselnd aus einer der beiden Kammern seinen Präsidenten für die Dauer von zwei ordentlichen Sitzungen. Der Kongress tritt zweimal jährlich in Straßburg zusammen.