Der Einigungsvertrag wird unterzeichnet
In Ost-Berlin unterzeichnen der Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und der DDR-Staatssekretär Günther Krause den deutsch-deutschen Einigungsvertrag. In dem rund 900 Seiten starken Werk werden die Details der Wiedervereinigung geregelt, zudem sind einige Übergangsregelungen enthalten. Diese betreffen zum Beispiel die Umsatzsteuererlöse, die Verwaltungshilfe für die neuen Länder, die Kulturförderung, das Rundfunkwesen und vieles mehr.
(Quelle: Deutsches Rundfunkarchiv)
In Artikel 1, Absatz 1 des Einigungsvertrages heißt es: „Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland." Zudem wird festgelegt, dass Berlin die Hauptstadt eines wiedervereinigten Deutschlands sein soll.