Stasi-Akten sichern und aufarbeiten
Die rund sechs Millionen Akten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) bleiben dezentral auf dem Gebiet der DDR und werden nicht, wie zunächst angedacht, ins Bundesarchiv nach Koblenz gebracht. Das hat die Volkskammer mit dem „Gesetz über die Sicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten des ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit“ beschlossen.
Außerdem wird jedem Bürger das Recht auf Auskunft über seine Person betreffende Daten zugestanden, allerdings keine persönliche Akteneinsicht. Die Akten sollen der Aufarbeitung der Tätigkeit des MfS dienen, helfen Straftaten zu klären und der Rehabilitierung dienen. Die Abgeordneten beschließen ebenfalls, dass Stasi-Mitarbeiter aus leitenden Positionen im öffentlichen Dienst der DDR entlassen werden sollen.
Sehen Sie hier einen Mitschnitt der Debatte vor der Abstimmung zum Gesetz aus der 32. und 34. Tagung der DDR-Volkskammer. (Quelle: Deutscher Bundestag)