DDR-Volkskammer beschließt Ländereinführungsgesetz
Am 22. Juli 1990 beschließt die DDR-Volkskammer, die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt zu gründen. Über die jeweilige Hauptstadt dürfen die Länder selbst entscheiden. Ostberlin soll Teil des Landes Berlin werden. Gleichzeitig beschlossen die Abgeordneten am 14. Oktober 1990 Landtagswahlen durchzuführen.
Mit der Bildung der neuen Länder verabschiedete sich die DDR von einem zentralistischen Staat und veränderte sich hin zu einem föderalen Bundesstaat. Nach dem Zweiten Weltkrieg hatten bereits Länder bestanden, diese wurden jedoch 1952 von der SED aufgelöst und in 14 Bezirke eingeteilt. Nun entstanden die „neuen Länder“ fast wieder in den gleichen Grenzen wie nach dem Zweiten Weltkrieg.
Quelle: Deutsches Rundfunkarchiv