Zustimmung zum Einigungsvertrag
Mit großer Mehrheit stimmen die Parlamente in Bonn und Berlin dem rund 900 Seiten starken Einigungsvertrag zu. Darin werden in 46 Artikeln die Details der Wiedervereinigung zwischen den beiden deutschen Staaten geregelt. Behandelt werden nahezu alle Bereiche des Lebens von der Umsatzsteuerverteilung über die Kinderbetreuung bis hin zu Schul- und Berufsabschlüssen.
Artikel 42 regelt zudem, dass bis zur Neuwahl des gesamtdeutschen Parlaments 144 voll stimmberechtigte Abgeordnete aus der DDR-Volkskammer in den Bundestag entsendet werden. Für den Einigungsvertrag stimmen 442 Bundestagsabgeordnete von 492. Von 380 Volkskammerabgeordneten stimmen 299 für den Vertrag. Einen Tag später stimmte der Bundesrat dem Einigungsvertrag einstimmig zu.