Einigung über Umtauschkurs bei Währungsunion
Es ist amtlich: Am 1. Juli kommt die D-Mark und Löhne, Gehälter, Renten, Mieten, Pachten und Stipendien werden im Verhältnis eins zu eins umgestellt. Das verkünden die Verhandlungsleiter. Die Umtauschregelung zum Kurs von eins zu eins gilt jedoch nur bis zu einem bestimmten Betrag und ist nach Altersgruppe gestaffelt. Bei Personen zwischen 15 und 59 Jahren sind es 4 000 Mark, bei über 60-Jährigen 6 000 Mark. Weitere Geldguthaben sollen zum Kurs eins zu zwei getauscht werden.