Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion beschlossen
Die Bundesrepublik Deutschland (Finanzminister Theo Waigel) und die DDR (Finanzminister Walter Romber) gunterzeichnen den Vertrag über eine Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion, die am 1. Juli 1990 in Kraft treten soll. Bundeskanzler Helmut Kohl bezeichnet die Vertragsunterzeichnung als „Geburtsstunde des freien und einigen Deutschlands“. Darin enthalten sind Regelungen zur sozialen Marktwirtschaft als gemeinsame Wirtschaftsordnung, die Deutsche Mark als gemeinsame Währung und das System der sozialen Sicherung in ganz Deutschland.
DDR-Regierungschef Lothar de Maizière erinnerte an den Wunsch der DDR-Bürger nach Freiheit und sozialer Gerechtigkeit. Darüber hinaus sagte er, das Zusammenwachsen des geteilten Deutschlands beginne bei den Menschen und ihren Lebensverhältnissen. Niemand solle sich über die tiefe Krise der DDR-Wirtschaft Illusionen machen, so de Maizière.
Die DDR-Wirtschaft soll zukünftig durch Privateigentum, freie Preisbildung und die Abschaffung staatlicher Monopole gekennzeichnet sein. Aber nicht nur das Wirtschafts- sondern auch das bundesdeutsche Sozialversicherungssystem wird übernommen – mit Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Ebenfalls enthalten im Paket ist die Sicherung der Arbeitnehmer-Rechte in der DDR (Tarifautonomie, Betriebsverfassung, Streikrecht, Kündigungsschutz, Mitbestimmung).