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Eröffnung der 74. Landtagssitzung
(a) Parallel zum Haushaltsgesetz 2025/2026 legt die Landesregierung ein Haushaltbegleitgesetz vor. Durch dieses sogenannte Artikelgesetz sollen gleichzeitig mehrere Gesetze geändert werden, die direkt unter dem Einfluss des neuen Landeshaushalts stehen – so zum Beispiel das Altlastenanstaltsgesetz, das Schulgesetz und das Finanzausgleichsgesetz.
(b) Die Landesregierung bringt den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 (Haushaltsgesetz 2025/2026 bzw. HG 2025/2026) in den Landtag ein. Der vorgelegte Haushaltsplan beläuft sich in Einnahmen und Ausgaben auf 15 136 633 600 Euro für 2025 und auf 15 619 252 200 Euro für 2026.
(c) Auf Antrag der Landesregierung soll der Landtag auch für das Jahr 2025 eine außergewöhnliche Notsituation laut Landeshaushaltsordnung feststellen. Die nach Ausbruch der Corona-Pandemie ergriffenen Maßnahmen zur Stärkung des Landes und zur Beseitigung weiterbestehender Corona-Folgen seien noch nicht abgeschlossen und würden weiterhin konsequent fortgesetzt.
Ergebnis
zu a) Der Gesetzentwurf Drs. 8/4670 wird in den Ausschuss für Finanzen (federführend) sowie in alle ständigen Ausschüsse - außer Petitionsausschuss - (mitberatend) überwiesen.
zu b) Der Gesetzentwurf Drs. 8/4671 wird in den Ausschuss für Finanzen (federführend) sowie in alle ständigen Ausschüsse - außer Petitionsausschuss - (mitberatend) überwiesen.
zu c) Der Antrag Drs. 8/4672 wird in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
(a) In seiner Grundstruktur bleibe das Bewertungs- und Grundsteuergesetz durch die geplante Änderung erhalten, erklärten die einbringenden Fraktionen von CDU, SPD und FDP. Beim Grundvermögen werde lediglich die Bildung verschiedener Hebesätze zugelassen. Dadurch könnten die Kommunen bei den Hebesätzen zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken unterscheiden. Eine Verpflichtung der Kommunen, unterschiedliche Hebesätze festzusetzen, bestehe jedoch nicht, so die Koalitionsfraktionen. Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt dem Landtag, den genannten Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen und das Gesetz nach zwei Jahren zu evaluieren.
(b) Die Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt stünden vor der Herausforderung, im Zuge der Grundsteuerreform die Hebesätze ihrer Grundsteuer aufkommensneutral anzupassen, meint die AfD-Fraktion. Durch deren Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, ein Transparenzregister für aufkommensneutrale Hebesätze bei der Grundsteuer der Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt einzurichten. Dieses Register soll durch das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt geführt und öffentlich zugänglich gemacht werden.
Ergebnis
zu a) Der Beschlussempfehlung Drs. 8/4688 wird zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
zu b) Der Antrag Drs. 8/4682 wird abgelehnt.
„Der Aufbau der (technischen) Geodateninfrastruktur Sachsen-Anhalt (GDI-LSA) mit der Einrichtung und dem Betrieb der zentralen technischen Komponenten ist seit Jahren abgeschlossen“, konstatierte die Landesregierung im August 2024 und brachte deshalb einen entsprechenden Gesetzentwurf ein. Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales empfiehlt dem Landtag mit 13:0:0 Stimmen, den Gesetzentwurf in minimal geänderter Fassung anzunehmen.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 8/4639 wird mehrheitlich gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Bei dem Landesverfassungsgerichtsverfahren LVG 17/24 handelt es sich um eine kommunale Verfassungsbeschwerde der Stadt Lützen. Die Beschwerdeführerin beantragt, einen Teil des Finanzausgleichsgesetzes mit der in der Landesverfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltung für unvereinbar zu erklären. Die Beschwerdeführerin macht insbesondere geltend, dass die Neuregelung der Finanzausgleichsumlage verfassungswidrig sei. Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz empfiehlt dem Landtag mit 12:0:0 Stimmen, zur genannten Verfassungsstreitsache keine Stellungnahme abzugeben.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt soll laut Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen zu einem Antrag der Fraktion Die Linke im Februar 2024 der grundsätzlichen Realisierung eines Neubaus des Mehrzweckgebäudes der Kunsthochschule Burg Giebichenstein durch den Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA) unter bestimmten Maßgaben zustimmen.
Ergebnis
Der Konsensliste Drs. 8/4696 wird zugestimmt.
Die Landesregierung schlug im September 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kirchensteuergesetzes vor. Zukünftig soll im Kirchensteuergesetz festgelegt sein, „dass eine Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Religionsgemeinschaft zu richten ist, die im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren über den Rechtsbehelf entschieden hat.“ Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt dem Landtag mit 9:0:3 Stimmen, den Gesetzentwurf in minimal geänderter Fassung anzunehmen.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 8/4656 wird zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Schlussbemerkungen am Ender der 74. Landtagssitzung
Eröffnung der 75. Landtagssitzung
Wie in jedem Sitzungsmonat haben die Abgeordneten des Landtags von Sachsen-Anhalt auch im Oktober die Möglichkeit, sich mit ihren Fragen direkt an die Ministerinnen und Minister der Landesregierung zu wenden.
Ergebnis
Die Befragung der Landesregierung wird durchgeführt.
Der Angriff auf die Synagoge in Halle (Saale) am 9. Oktober 2019, der sich jüngst zum fünften
Mal jährte, sei die aggressivste antisemitische Tat in der jüngeren Geschichte Sachsen-Anhalts, konstatiert die SPD-Fraktion. Über das Gedenken hinaus sei die politische Debatte darüber nötiger denn je, wie wir Antisemitismus, Rassismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entschieden entgegentreten könnten. Aus diesem Grund hat die SPD eine Aktuelle Debatte mit dem Titel „Zunehmendem Antisemitismus und Rassismus entschieden entgegentreten!“ beantragt.
Ergebnis
Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
Ein zentrales Ziel der digitalen Transformation sei die sogenannte Digitalisierungsrendite ‒ Effizienzgewinne und Kosteneinsparungen durch digitale Prozesse, befindet die FDP-Fraktion und hat zum Thema eine Aktuelle Debatte beantragt. Auf Landesebene spiele dabei die vollständige Implementierung der E-Akte in allen Ministerien und Landesbehörden eine Schlüsselrolle. Zukünftige Herausforderungen lägen zudem im Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), der Cybersicherheit und der stärkeren Einbindung der IT-Wirtschaft im Land. Es gelte, durch innovative Lösungen „Made in Sachsen-Anhalt“ die Verwaltung effizienter und bürgerfreundlicher zu machen und dabei auch der regionalen Wertschöpfung zu helfen.
Ergebnis
Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
Die CDU-Fraktion hat eine Aktuelle Debatte beantragt, in der sie unter dem Titel „Sieg der Freiheit“ über den 35. Jahrestag der Friedlichen Revolution in der DDR sprechen möchte. Vor 35 Jahren hätten die Menschen in der DDR für die deutsche Einheit, für ein Leben in einem Rechtsstaat und für bürgerliche Freiheiten demonstriert. Dieses mutige Engagement müsse gewürdigt und in Erinnerung gehalten werden.
Ergebnis
Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
Im Jahr 2025 sähen sich die Arbeitnehmer in Deutschland mit einem historischen Kostensprung bei den Sozialversicherungsabgaben konfrontiert. Allein die Beiträge der Krankenkassen könnten dann bereits 17 Prozent des Bruttolohns vereinnahmen, mutmaßt die AfD-Fraktion. Die Regierungsverantwortlichen der letzten Jahrzehnte hätten sich als handlungsunfähig erwiesen, grundlegende Lösungsansätze für die sich verschärfende Lage der Sozialversicherungen zu entwickeln. Für die Erörterungen eigener Ideen soll die von ihr beantragte Aktuelle Debatte dienen.
Ergebnis
Die Aktuelle Debatte wird durchgeführt. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 (6) GO.LT nicht gefasst.
Wesentliches Ziel des von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs ist es, das Aufnahmegesetz insbesondere an zwischenzeitliche Änderungen des Bundesrechts sowie Vorgaben des Europarechts anzupassen und Regelungslücken im Gesetz zu schließen. Insbesondere soll die bundesrechtliche Änderung für Ausländer im Anwendungsbereich des Aufenthaltsgesetzes im Gesetz nachvollzogen werden. Am 1. Juni 2022 erfolgte ein Rechtskreiswechsel dieser aufgrund des russischen Angriffskriegs häufigsten Statusgruppe aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in das Leistungsrecht des Sozialgesetzbuches. Der Rechtskreiswechsel mit seinen aufenthalts- und leistungsrechtlichen Folgen wird durch das Aufnahmegesetz bislang nicht abgebildet.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 8/4652 wird in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Der aktuelle Koalitionsvertrag regelt, dass die Maßnahmen des in der vergangenen Legislaturperiode erneuerten Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) weiterhin Bestand haben sollen. Insbesondere sollen die im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes finanzierten Maßnahmen auch bei möglichem Wegfall der Bundesmittel verlässlich weitergeführt werden. Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf soll diesem Vorhaben Rechnung tragen.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 8/4675 wird in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (federführend) sowie in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.
Die AfD-Fraktion setzt sich mit einem Antrag zwar dafür ein, das Doppeljubiläum des UNESCO-Weltkulturerbes Bauhaus in den Jahren 2025 und 2026 als kunstgeschichtliches und historisches Phänomen zu würdigen, doch in diesem Zusammenhang sei eine einseitige Glorifizierung des Bauhaus-Erbes abzulehnen. Stattdessen soll es zu einer kritischen Auseinandersetzung kommen. Die Landesregierung soll aufgefordert werden, die konzeptionelle Ausrichtung des 100-jährigen Jubiläums der Bauhausschule am Standort Dessau unter diesem Aspekt wissenschaftlich neu zu bewerten und in das Ausstellungskonzept einzuarbeiten.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/4681 wird abgelehnt.
d4681aan.pdf (PDF, 196 KByte)
Auf Basis eines Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll die Landesregierung aufgefordert werden, sich mit einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, Paragraph 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. Ziel der Bundesratsinitiative soll demnach sein, Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Schwangerschaftswoche in der Bundesrepublik Deutschland zu legalisieren.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/4685 wird in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz (federführend) sowie in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (mitberatend) überwiesen.
Schlussbemerkungen am Ende der 75. Landtagssitzung
Eröffnung der 76. Landtagssitzung
Durch einen Antrag der AfD-Fraktion soll die Landesregierung aufgefordert werden, alle Polizeivollzugsbeamten des Streifendienstes und der Bereitschaftspolizei an Distanz-Elektro-Impuls-Geräten (DEIG) auszubilden und mit diesen einheitlich auszustatten, um so eine Fähigkeits- und Ausrüstungslücke der Landespolizei zu schließen. Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gebiete es, den Polizeivollzugsbeamten für eine Vielzahl von Szenarien ein milderes Mittel als die Schusswaffe zur Verfügung zu stellen, da der Schusswaffeneinsatz regelmäßig mit einer hohen psychischen Belastung der Beamten einhergehe, so die AfD-Fraktion.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/4680 wird in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Seit 2017 hätten starke Stürme, Dürreperioden und Schädlingsbefall den Wäldern in Sachsen-Anhalt enorm zugesetzt, konstatiert die Fraktion Die Linke. Deshalb ergebe sich die vordringliche Aufgabe, umfassend und langfristig die Wiederaufforstung der kahlgefallenen Flächen und deren Pflege anzugehen, um klimastabile und ökologisch vielfältige Wälder zu schaffen. Die Landesregierung soll per Antrag aufgefordert werden, mit einem „Aktionsplan Waldrettung“ langfristig Wiederaufforstungs-, Waldumbau- und Pflegemaßnahmen umfassend zu fördern, die für Klimastabilität und Biodiversität sorgen und unsere Wälder zukunftssicherer machen.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/4690 wird in den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten überwiesen.
Um gute Bildung in unseren Schulen sicherzustellen, sei die aktuelle Vielfalt an Berufsgruppen ‒ von Lehrkräften über Hausmeister bis Integrationshilfen ‒ notwendig. Deswegen sollte diese erhalten bleiben, meint die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Durch deren Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, von einer Nachbesetzungssperre für die Landesverwaltung ab dem 1. Januar 2025 sämtliches Schulpersonal und insbesondere pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen auszunehmen.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/4684 wird in den Ausschuss für Bildung (federführend) sowie in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.
Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Schulgesetz an aktuelle Entwicklungen angepasst, schulpolitische Zielsetzungen erfüllt sowie notwendige weitere Änderungen umgesetzt werden. So geht es unter anderem um den Verzicht auf den Begriff „Rasse“, die Untersetzung der Schullaufbahnempfehlung, um Gemeinschaftsschulen, berufliche Bildung, Regionale Kompetenzzentren und Zertifizierung, um die Fusion von Schulstandorten zu einem Schulverbund und Kooperationen sowie um Lehr- und Lernformen.
Ergebnis
Der Gesetzentwurf Drs. 8/4651 sowie die Änderungsanträge Drs. 8/4697 und Drs. 8/4714 werden in den Ausschuss für Bildung (federführend) sowie in die Ausschüsse für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, für Finanzen und für Inneres und Sport (mitberatend) überwiesen.
Die bisherigen Regelungen des Lobbyregisters des Landtags von Sachsen-Anhalt seien zu konkretisieren, befindet die Fraktion Die Linke in ihren Antrag. Zusätzlich zu den bisherigen Daten sollten auch das Vorhaben und das Ziel der Einflussnahmen abgebildet werden. Unter anderem sollen Lobbyvertretungen nur angehört werden, wenn die Eintragungen in das Lobbyregister erfolgt seien, sofern Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen abgegeben oder Einladungen zu Anhörungen ausgesprochen worden seien.
Ergebnis
Der Antrag Drs. 8/4668 wird abgelehnt und der Alternativantrag Drs. 8/4716 beschlossen.
Gemäß der Geschäftsordnung des Landtags verlangt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgabe eines Berichts über den Stand der Beratungen zum Antrag „Für die Schule von morgen: Die Lehramtsausbildung in Sachsen‐Anhalt neu strukturieren“ (Drs. 8/2685) durch den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt. Der Antrag war am 2. Juni 2023 im Landtag behandelt und in den genannten Ausschuss überwiesen worden. Eine Beschlussempfehlung liegt bisher nicht vor.
Ergebnis
Dem Berichterstattungsverlangen gem. § 14 Abs. 2 GO.LT wird entsprochen.
Schlussbemerkungen am Ende der 76. Landtagssitzung