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Plenarsitzung

Zwei volle Sitzungstage im März auf dem Plan

Knapp dreißig Tagesordnungspunkte haben es auf die Agenda der Landtagssitzungen im März geschafft. Die Beratungen können wie gewohnt im Live-Stream mitverfolgt werden. Alle Redebeiträge sind später auch im Videoarchiv anzusehen. Die Sitzungen am 27. und 28. März 2025 beginnen jeweils 9.30 Uhr.

Blick vom Raum der Medientechnik ins Plenum.

Blick vom Raum der Medientechnik in den Plenarsaal des Landtags.

Vier Aktuelle Debatten

Nach der Befragung der Landesregierung und der Neubesetzung von Schriftführenden werden sich die Abgeordneten gleich vier Aktuellen Debatten am Stück widmen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert eine Reform der Schuldenbremse, die CDU-Fraktion setzt sich für die Beschleunigung von Infrastrukturprojekten ein, die Fraktion Die Linke will verhindern, dass es ein Zurück zu Hartz IV gibt, und die AfD-Fraktion will sich mit späten Entscheidungen des Bundestags der 20. Wahlperiode auseinandersetzen.

Prioritäre Themen der März-Sitzungsperiode

Die Tagesordnungspunkte 5 bis 9 sind den prioritären Themen der Fraktionen und der Landesregierung vorbehalten.

Auch nach fast 35 Jahren Deutsche Einheit gebe es in Ostdeutschland weiterhin strukturelle Unterschiede gegenüber dem Durchschnitt der anderen Bundesländer, merkt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an. Durch deren Antrag soll sich die Landesregierung auf Bundesebene unter anderem dafür einsetzen, diese Ungleichheiten abzubauen und das Amt der/des Ostbeauftragten der Bundesregierung fortzuführen.

Die islamistischen Gegner von Assad hätten sich durchgesetzt, für sie und alle sunnitischen Muslime bestehe daher kein Anlass mehr zur Geltendmachung einer Zuflucht in Deutschland, meint die AfD-Fraktion. Sie bringt einen Antrag ein, durch den alle syrischen Staatsbürger in Sachsen-Anhalt aufgerufen werden sollen, in ihr Heimatland zurückzukehren.

Die Landesregierung soll per Antrag der Fraktion Die Linke gegenüber der neuen Bundesregierung darauf hinwirken, die Personalkapazitäten des Zolls für Betriebsprüfungen und Kontrollen gegen Verstöße des Mindestlohngesetzes zu erhöhen, um den Mindestlohn konsequent durchzusetzen.

Ziel der von der Landesregierung vorgelegten Novelle des Hochschulmedizingesetzes ist die Schaffung verbesserter rechtlicher Rahmenbedingungen für die Fortentwicklung einer zukunftsfähigen Hochschulmedizin des Landes. Die wirtschaftliche Eigenverantwortung und die Gestaltungsmöglichkeiten der Universitätsklinika sollen verbessert werden, insbesondere mit dem Ziel.

Der Gesetzentwurf von CDU, SPD und FDP verfolgt das Ziel, den rechtlichen Rahmen für die Festsetzung der Kreis‐ und Verbandsgemeindeumlage entsprechend den sich wandelnden Anforderungen aus der kommunalen Praxis fortzuentwickeln und eine rechtssichere Festsetzung der Kreis‐ und Verbandsgemeindeumlage sicherzustellen.

Informationen zu den Sitzungen