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Plenarsitzung

Vier Gesetzentwürfe abschließend beraten

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat sich in seiner Februar-Sitzungsperiode neben elf neuen Gesetzentwürfen auch mit vier Gesetzentwürfen in der abschließenden Zweiten Beratung beschäftigt. Drei von ihnen wurden beschlossen, einer wurde abgelehnt. Hier die Übersicht:

Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen

Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung aus dem Oktober 2020 soll eine allgemeine, über das europäische Recht hinausgehende Rechtsgrundlage geschaffen werden, auf der im Ausland erworbene Berufsqualifikationen anerkannt werden können. Die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikationen mit inländischen Berufsabschlüssen sei ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Deckung des wachsenden Fachkräftebedarfs und der Integration. Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung hatte dem Landtag empfohlen, den Gesetzentwurf in leicht veränderter Fassung anzunehmen. Dem ist das Plenum gefolgt.

Gesetzentwurf der Landesregierung (PDF)

Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf (PDF)

Justizbeitreibungsordnung in Justizbeitreibungsgesetz

Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung vom Oktober 2020 soll die Umbenennung der Justizbeitreibungsordnung in Justizbeitreibungsgesetz in den Verweisungen im Landesrecht nachvollzogen werden. Zur einfacheren Anwendung der Gebührenbefreiungen im Justizkostengesetz soll ferner klargestellt werden, dass zu den Kommunen auch die Landkreise gehören. Zudem soll der Gebührentatbestand auf das im Vergleich in anderen Justizkostengesetzen der Länder bereits erreichte Niveau angehoben werden. Nach Empfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung wurde der Gesetzentwurf vom Plenum angenommen.

Gesetzentwurf der Landesregierung (PDF)

Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf (PDF)

Änderung des Abgeordnetengesetzes

Mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt im Rahmen der Parlamentsreform 2020 war die Möglichkeit geschaffen worden, die Kosten für die Benutzung eines Fahrrads bei der Durchführung von Dienstreisen mit 0,10 Euro je gefahrenem Kilometer zu erstatten. Durch die im Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthaltene Ergänzung soll diese Möglichkeit auch für Fahrten zur Teilnahme an Sitzungen des Landtags und seiner Gremien geschaffen werden. Der Ältestenrat empfahl die Annahme des Gesetzentwurfs, der Landtag ist diesem Ansinnen gefolgt.

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD und GRÜNEN (PDF)

Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf (PDF)

Kinderförderungsgesetz wird nicht geändert

Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, sind laut Kinderförderungsgesetz und Schulgesetz LSA ab dem folgenden 1. August gesetzlich schulpflichtig. Sie werden aber erst ab dem Tag der Einschulung unterrichtet. Diese Kinder sollten, so der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE vom Dezember 2020, zwischen dem allgemeinen Schulbeginn und dem Einschulungstag betreuungstechnisch wie Schulkinder in der Schulferienzeit behandelt werden. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hatte empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Die Mehrheit des Plenums ist dieser Empfehlung gefolgt.

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE (PDF)

Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf (PDF)