Die sachsen‐anhaltische A 14 leide vermehrt unter einem starken Aufkommen an Lkws. Diese störten oft durch langsame Überholmanöver den restlichen Verkehr, erklärte die AfD-Fraktion in einem Antrag. Insbesondere Pendler litten unter dem sich so stauenden Verkehr. Daher sollte die Landesregierung via Antrag auf Bundesebene erwirken, dass im sachsen‐anhaltischen Abschnitt der A 14 werktags von 6 bis 10 Uhr und 15 bis 19 Uhr ein durchgehendes Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen eingeführt wird.
Pkw-Fahrer werden belastet
„Ohne Lkw-Fahrer und Speditionen könnten wir die Waren in den Geschäften nicht kaufen, weil sie für deren Anlieferung verantwortlich zeichnen“, sagte Matthias Büttner (Staßfurt, AfD). Der Lkw-Verkehr sei zahlreich, deshalb reihe sich auch in Sachsen-Anhalt oft Lkw an Lkw. Viel zu häufig würden Überholmanöver mit sehr geringer km/h-Zahl durch Lkws durchgeführt, das belaste nicht nur die Pkw-Fahrer auf der linken Spur, sondern beispielsweise auch die Bremsen der Autos. Lkws gäben das Tempo auf den Autobahnen vor, kritisierte Büttner. Viele Unfälle würden so provoziert.
Nicht „zum Kasper machen“
Eingriffe in die Straßenverkehrsordnung setzten auf eine zwingende Notwendigkeit voraus, erklärte Verkehrsministerin Dr. Lydia Hüskens (FDP). Der Beschränkung des Straßenverkehrs müsse eine objektive, keine gefühlte Gefahrenlage zugrunde liegen. Vor diesem Hintergrund seien Überholverbote an einigen Strecken ausgewiesen, um beispielsweise „Elefantenrennen“ zu unterbinden. „In der Regel funktionieren diese Vorgaben“, sagte Hüskens. Die Landesregierung lehne den Antrag ab, denn man würde sich beim Bund und bei der Autobahngesellschaft „zum Kasper machen“.
Auf systemrelevante Brummifahrer angewiesen
Es gebe die Möglichkeit, Überholverbote einzurichten, wenn dies die Gefahrenlage befürworte, konstatierte Elke Simon-Kuch (CDU). Tatsächlich fühlten sich Pkw-Fahrer oft von den „Elefantenrennen“ behindert. Aber ein generelles Überholverbot für Lkws sei unangemessen. „Wir alle sind auf die systemrelevanten Brummifahrer angewiesen“, das Ziel sollte daher sein, bestehende Regeln zu beachten und nicht auf neue Verbote zu setzen.
Arbeitsbedingungen in den Fokus
Es gehe um viel mehr als um freie Fahrt für freie Pendler, meinte Guido Henke (DIE LINKE). Lkw-Kolonnen erschwerten nicht nur das flüssige Fahren auf der Autobahn, sondern auch das Auf- und Abfahren. Dem könne nur durch eine Verlagerung des Transports auf die Schiene begegnet werden. Henke verwies zudem auf die zum Teil schlechten Arbeitsbedingungen für die Transportbeschäftigten – hier sollte zunächst etwas getan werden.
Kilometerlange Lkw-Kolonnen
Wahrscheinlich habe jeder schon mal gedacht, dass „Elefantenrennen“ verboten werden müssten. „Aber manchmal ist das Naheliegende nicht immer auch das Sinnvollste“, erklärte Dr. Falko Grube (SPD). Was passiert bei einem Überholverbot zu den Stoßzeiten? Es würden sich kilometerlange Lkw-Kolonnen im Einheitstempo bilden, es gäbe keinerlei ausreichend große Lücken mehr, um von der linken Spur auszuscheren oder vernünftig auf- und abfahren zu können. Es sei Lkw-Fahrern auch nicht zuzumuten, stundenlang nur auf den Anhänger des Vorfahrers zu blicken. Das Vorhaben der AfD berge sehr viel mehr Gefahren für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer als dessen nur scheinbar sinnvolle Lösung.
Güterverkehr auf die Schiene
Die AfD geriere sich mit ihrem Antrag als Verbotspartei, sagte Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Ja, die Lkws behinderten auch den Verkehr und verschlissen die öffentliche Infrastruktur. „Wir brauchen mehr regionale Wirtschaft, und der Güterverkehr gehört auf die Schiene.“ Nur mit einer gestärkten Schieneninfrastruktur werde gewährleistet, dass die Straße für diejenigen zur Verfügung stehe, die sie auch wirklich bräuchten.
Kein pauschales Überholmanöver
Wenn man alles verbieten wollte, was einem nicht gefalle, „hätten wir viel zu tun“, sagte Kathrin Tarricone (FDP). Laut Straßenverkehrsordnung seien langwidrige Überholmanöver schon eine Ordnungswidrigkeit, darüber müsste – gern auch in einer mehrsprachigen Kampagne – besser aufgeklärt werden. Ein pauschales Überholverbot wäre rechtlich gar nicht möglich. Auch der Grad der Verärgerung von Autofahrern könne nicht als Gradmesser für Verbote im Straßenverkehr dienen.
Im Anschluss an die Debatte wurde der Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt.