Absolute Mehrheit
Unter der absoluten Mehrheit versteht man die Mehrheit aller Mitglieder des Landtags. Der Landtag der 6. Wahlperiode hatte 105 Mitglieder, somit bildeten 53 Stimmen die absolute Mehrheit. Dies ist auch der Fall, wenn nicht alle Mitglieder anwesend sind. War eine absolute Mehrheit erforderlich, mussten für ein Positivvotum 53 Abgeordnete mit „Ja“ stimmen. Enthaltungen wirken als fehlende Stimmen somit wie Gegenstimmen. Notwendig ist eine absolute Mehrheit zum Beispiel bei der Wahl des Ministerpräsidenten.